Ab dem 21. August müssen alle gewerblich eingesetzten Nutzfahrzeuge ab 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht mit der „Smart Tacho 2“ ausgerüstet werden. Bis zum Sommer 2025 müssen dann auch im grenzüberschreitenden Verkehr alle fahrzeuge auf die neuen Tachos umgerüstet werden.
Was ändert sich mit den neuen Tachografen?
Derzeit müssen die Fahrer nach Grenzübertritt noch halten und das Symbol des Landes manuell eingeben. Der „Smart Tacho 2“ zeichnet den Grenzübertritt jetzt automatisch auf. Beim Be- und Entladung zeichnet der „Smart Tacho 2“ Fahrzeuges die Positionsdaten des Fahrzeuges ebenfalls automatisch auf.
Die Kontrollbehörden können im Rahmen Straßenkontrolle bereits beim „Smart Tacho 1“ bestimmte Daten drahtlos im Vorbeifahren auslesen. Dabei handelt es sich um Fahrzeug- und Kalibrierungsdaten, Informationen über Sicherheitsverletzungen und aufgetretene Fehlfunktionen des Tachografen. Dazu zählen außerdem Meldungen zum amtlichen Kennzeichen oder zu Tempoübeschreitungen.Beim Smart Tacho 2 kommen weitere Daten hinzu, unter anderem die derzeitige unterbrochene Lenkzeit, die längste tägliche Lenkzeit, die längste tägliche Lenkzeit in der aktuellen Woche oder die wöchentliche Lenkzeit.
Weniger unplanmäßige Stopps
Mit diesen Möglichkeiten können die Kontrollbeamten künftig viel gezielter auffällige Fahrzeuge anhalten. Unternehmen und Fahrer, die alle Vorschriften einhalten, dürften künftig mit weniger lästigen Stopps rechnen.
Anbieter
Neben VDO und Stoneridge bietet jetzt auch ZF Smart-Tachographen an. Das Unternehmen hat im Januar 2023 die Intellic Germany GmbH aus Berlin übernommen.