Der europäische Baumschulverband (ENA) erhielt Ende April die Gelegenheit, der EU-Kommission im Beisein mehrerer hundert Wissenschaftler die Belange und Wünsche der Baumschulwirtschaft bezüglich der Abwehr des Quarantäneschädlings Xylella fastidiosa vorzutragen.
Xylella fastidiosa ist ein ursprünglich in Nord- und Südamerika beheimatetes Bakterium, das von Xylem-saugenden Insekten (meist Zikaden) übertragen wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird auch der Name „Feuerbakterium“ verwendet.
Befallsgebiet breitgefächert
Erste Nachweis gab es 2013 in Italien, bei dem es zu einem massiven Ausfall und Absterben von Olivenbäumen kam. Weitere Nachweise wurden es in Frankreich, Tawain und dem Iran verzeichnet. In Deutschland trat der Erreger 2016 erstmals in Sachsen an Topfpflanzen auf. Zwar wurden die Quarantänemaßnahmen 2018 nach erfolgreicher Befalls-Eliminierung wieder eingestellt, Überwachsungsmaßnahmen finden dennoch weiterhin statt. Betroffen sind sowohl Zierpflanzen, als auch Wein, Laubgehölze und Obstgehölze. Xylella kann sich auch in verschiedenen Küchenkräutern wie dem Rosmarin verbreiten. Befallene Pflanzen können dennoch weiterhin von Menschen und Tieren verzehrt werden, da sie gesundheitlich keinerlei Gefahr darstellen.
Befall und Symptome
Ist eine Pflanze mit Xylella befallen, verfärben sich die Blattränder braun, es kommt zu Welkesymptomen und Chlorosen (Gelb-, Bleichsucht). Anfangs sind nur wenige Äste befallen, später die ganze Pflanze. Da Xylella von xylem-saugenden Zikaden übertragen wird, kommt es im Laufe des Befalls zu einem Verstopfen der wasser- und nährstoffleitenden Gefäße. Zuletzt wird der lebenswichtige Transport völlig unterbunden; die Pflanze stirbt ab. Aber nicht immer kommt es zu Schadsymptomen. Diese sind abhängig von der Subspecies wie auch der Wirtspflanze.
Einschleppung muss dringend verhindert werden
Der Erreger wird als sehr gefährlich eingestuft. Die Mitglieder des BdB-Ad-Hoc-Arbeitskreises Pflanzengesundheit sehen in Bezug auf Xylella zwei Szenarien. Zum Einen muss die Einschleppung von Xylella verhindert werden und zum Anderen müssen bei bereits vorhandenem Befall Lösungen der Eindämmung und Vernichtung (Rodung von Pflanzen) gefunden werden. Wie schon 2016 in Sachsen sind die Errichtung einer Befalls- und Pufferzone (ähnlich wie beim Asiatischen Laubholzbockkäfer, ALB) denkbar. Um die Einschleppung zu verhindern, müssen effektive Detektionsmöglichkeiten entwickelt werden, die es erlauben, Xylella vor, während und nach dem Transport zu erkennen. Dabei hat die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, ähnlich wie beim ALB auf Spürhunde zu setzen.
Nachweismethode soll kommen
Weitere ENA-Länder unterstützen den deutschen Vorschlag. Wichtig sei eine Nachweismethode, die schnell, einfach und kostengünstig in der Praxis durchzuführen ist. Diese Nachweismethode soll ebenso Jahreszeit unabhängig durchführbar sein. Wird ein Befall von Xylella nachgewiesen, müssen geeignete Bekämpfungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Neben dem Einsatz von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln müssen auch nicht chemische Verfahren entwickelt werden.
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