Image
Papierscheinchen
Papierscheinchen

De-Minimis-Fördermittel 2018

19. Dezember 2017

Transportunternehmer können beim Bundesamt für den Güterverkehr (BAG) auch 2018 wieder staatliche Gelder aus dem Förderprogramm „De-minimis“ beantragen. Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Dabei geht es um erhebliche Mittel: Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat 2016 insgesamt 184,7 Mio. € für die drei Förderprogramme De-Minimis, Aus- und Weiterbildung ausgezahlt. Im Bundeshaushalt waren rund 273,1 Mio. € für diese Ausgaben bereitgestellt worden.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug beträgt 2.000 €. Der maximale Förderhöchstbetrag je Unternehmen ergibt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug multipliziert mit der Anzahl der zum Stichtag 1.12.2017 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Der absolute Förderhöchstbetrag bleibt pro Jahr auf 33.000 € je Unternehmen begrenzt.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des De-minimis-Programms werden Leistungen und Maßnahmen nach Maßgabe des aktuellen Maßnahmenkatalogs gefördert. Als Teilfinanzierung werden nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt für

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Antragsfrist für die Deminimis Förderung beginnt am 7. Januar eines Jahres und endet am 30. September. Weil Beginn und Ende der Antragsfrist 2018 jeweils auf einen Sonntag fallen, können die Anträge für die Förderperiode 2018 ab dem 8. Januar 2018 eingereicht werden. Das Ende der Antragsfrist fällt 2018 auf den 1. Oktober. Bis ahin müssen die Anträge vollständig beim BAG vorliegen.

Was hat sich geändert?

2018 passt das BAG die Förderung von Reifen im Rahmen des De-Minimis-Programmes an die geänderten gesetzlichen Vorgaben an. Wie die Behörde mitteilte, gelten Winter- bzw. Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Herstellungsdatum ab 1. Januar 2018 nicht mehr als Winterreifen. Für eine Förderung hat dies laut BAG folgende Auswirkungen:

Das BAG fördert 2018 außerdem erstmals die kostenpflichtige Nutzung von Lkw-Sicherheitsparkplätzen in Deutschland. Die Behörde bezuschusst dabei bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn diese ihre Lkw ab 7,5 t auf Parkplätzen mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen abstellen.

Wo finde ich weitere Infos?

Anträge finden Sie hier: https://antrag-bvbs.bund.de

Die Förderrichtlinie im Wortlaut finden sie hier: www.bag.bund.de/Deminimis_2017/Rechtsvorschriften

Red.