Zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest ist bei der Bejagung von Wildschweinen fortan der Einsatz künstlicher Lichtquellen erlaubt. Gleichzeitig wird der Einsatz von Nachtsichtgeräten in Form von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen zugelassen, die Restlicht verstärken, sofern sie ohne eigene Montageeinrichtung mittels Adapter an Zielfernrohren befestigt werden. Eine entsprechende Änderung der ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen trat am 30. Januar in Kraft.
In einer Sondersitzung des Umweltausschusses hatte der Landtag der Anpassung der ASP-Jagdverordnung am 27. Januar zugestimmt. Nach Unterzeichnung durch Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen Esser und der anschließenden Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat die Neuregelung am Samstag, 30. Januar in Kraft. Ziel der Zulassung von künstlichen Lichtquellen sowie des Einsatzes von Nachsichtgeräten ist die Unterstützung der verstärkten Bejagung zur Reduktion der nach wie vor hohen Wildschweinbestände.
Erleichterung der Schwarzwildbejagung zur Bekämpfung der ASP
„Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Durch die Jagd und Hege des Wildbestandes sind Jägerinnen und Jäger wichtige Partnerinnen und Partner, um eine Ausweitung des Ausbruchsgeschehens zu verhindern. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um durch eine intensive Bejagung zu große Wildschweinepopulationen zu verhindern“, so Heinen-Esser.
Die Möglichkeit zur Bejagung von Schwarzwild auch mithilfe von Nachtsichtgeräten dient als zusätzliche Unterstützung und erfolgt im Vorgriff auf die geplante Änderung des Bundesjagdgesetzes. Zudem übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen weiterhin auch die Kosten für die Trichinen-Untersuchungen.
In der zurückliegenden Jagdperiode wurde in Nordrhein-Westfalen deutlich mehr Wild erlegt als in den Vorjahren. Unter anderem überstieg die Schwarzwild-Strecke deutlich den Wert des Vorjahres. Konkret erreichte die Strecke beim Schwarzwild im Jagdjahr 2019/2020 mit 64.736 Stück den bisher zweithöchsten Wert.