Die Kabotage ist eiun Dauerthema. Besser muss man sagen: die Nichtbeachtung der Kabotageregeln. Zwei Schwerpunktkontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) haben das zuletzt eindrücklich bestätigt.
Die Verstöße gehen weiter
Beendet haben diese Kontrollen die Verstöße aber nicht, das haben uns Rundholzfahrer berichtet. Trotzdem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Kollegen vom Bundesverkehrsministerium erneut um eine Aufhebung der Kabotageregeln gebeten.
Anlass dazu waren ohne Zweifel auch die Bemühungen der Holzindustrie, die seit Jahr und Tag von knappen Holztransportkapazitäten berichtet. Zuletzt hatte die Arbeitsgemeinschaft Rohholz (AGR) erklärt, dass sie die Aufhebung des Kabotageverbots weiterhin für notwendig erachtet. Es reiche aus, dies zeitlich befristet und ausschließlich für die Räumung von Kalamitätsgebieten zu erlauben. So wie es 2018 und 2019 schon war.
Widerstand der Transportbrache
Um die Sache kurz zu machen: Das Bundesverkehrsministerium hat die Bitte des Landwirtschaftsministeriums jetzt abschlägig beschieden. Grund dafür war nach Auskunft des Ministeriums der große Widerstandes aus der Transportbranche.
Man kann diese Entscheidungn auch den Aktivitäten des Bundesverbandes Güterverkehr und Logistik (BGL) und der Bundesvereinigung für das Holztransportgewerbe (BdHG) zuschreiben. Sie haben sich in einer Stellungnahme klar gegen die Lockerung der Kabotage ausgesprochen. Zu ihren Argumenten zählten insbesonders folgende drei Punkte:
Sonn- und Feiertagsfahrverbot aufgehoben
Um den Abtransport des Schadholzes trotzdem zu erleichtern, hat das Bundesverkehrsministerium nun angeordnet, Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsverbot bis zum 31.Dezember 2020 und das Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung bis zum 31. August 2020 nicht zu ahnden.
Mehr Kontrollen sind nötig
Ein Problem bleibt jedoch bestehen: Viele Auftraggeber und Kabotage-Fahrer halten sich erst gar nicht an die Vorschriften. Das muss in Zukunkunft stärker kontrolliert werden.