Image
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist zuständig für die Anträge des Investitionsprogramms Wald
Die Landwirtschaftliche Rentenbank ist zuständig für die Anträge des Investitionsprogramms Wald

Das Investitionsprogramm Wald ist ausgeschöpft

30. November 2020

Am 29. Oktober hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Investitionsprogramm Wald gestartet. Mit ihm will es Waldbesitzer, Forstunternehmer und Forstbaumschulen bei Investitionen in Forsttechnik und Digitalisierung fördern. Wie das BMEL am 25. November meldete, sind die eingeplanten Haushaltsmittel in Höhe von mit 50 Mio. € aber bereits ausgeschöpft. Die Erfassung neuer Anträge im Antragsportal der Rentenbank wird bis auf weiteres ausgesetzt. Es sind nach Auskunft des Ministeriums mehere tausend Anträge eingangen.

Antragsteller und Händler

Für Antragsteller gilt: Alle Zuschuss-Anträge, die bis einschließlich 24. November 2020 im Förderportal der Landwirtschaftlichen Rentenbank abgeschlossen wurden, können zusammen mit dem Antrag auf ein Refinanzierungsdarlehen über die Hausbank bei uns eingereicht werden. Ein Anspruch auf Förderung zu einem späteren Zeitpunkt besteht dabei nicht.

Für Hersteller und Händler gilt: Es können weiterhin Vorschläge für die Positivliste eingereicht werden, diese werden fortlaufend geprüft. Bei Bedarf wird die Liste weiter aktualisiert.

Werden die Mittel aufgestockt?

Ob die Mittel nun aufgestockt werden, ist unklar. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte uns: „Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine finanzielle Aufstockung aufgrund des hohen Interesses erfolgt, dazu gibt es noch keine Entscheidung.“

 

 

BMEL/Red.