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Harvester bei der Käferholzernte
Harvester bei der Käferholzernte

Das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" erhöht das Unfallrisiko

14. November 2022

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) befüchtet, dass die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagentment“ auf Kosten der Arbeitssicherheit im Wald geht. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit ihr private und kommunale Forstbetriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die über den gesetzlichen Standard und über die der Waldzertifizierer PEFC und FSC hinausgehen. Die Richtlinie verlangt unter anderem eine Erhöhung der Rückegassenabstände auf 40 m und die Anreicherung der Bestände mit Totholz. Bei Kalamitäten sollen mindestens 10 % der Derbholzmasse stehen bleiben, und in gesunden Beständen sollen mindesten fünf Habitatbäume je Hektar belassen werden.

Höheres Unfallrisiko

Diese Anforderungen erhöhen nach Ansicht der SVLFG das Unfallrisiko bei der Waldarbeit. Für die Motorsägenarbeit sollten darum nur gut ausgebildete Personen eingesetzt werden. Allgemein fordert das Arbeitsschutzrecht einem universellen Technikvorrang und eine sorgfältighe Abwägung bei der Bestimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Forstliche Arbeitsverfahren müssen sachlich begründet und fallbezogen ausgewählt werden. Die Gesundheit des Waldarbeiters bleibt dabei immer das höchste Schutzgut. Kann stehendes Totholz aus Sicherheitsgründen vor einer Baumfällung nicht zu Fall gebracht werden, ist der zu erntende Baum stehen zu lassen. Können Forstgeräte und -maschinen umweltschonend eingesetzt werden, sind diese vorzuziehen.

Aus Sicht der SVLFG muss dem Förderprogramm Klimaangepasste Waldmanagement ein Programm für eine bessere Arbeitssicherheit folgen.

SVLFG