Die Umweltschutzorganisation WWF hat nach eigenen Angaben zum zweiten Mal in diesem Jahr Falschangaben bei einem Holzprodukt der Möbelkette Dänisches Bettenlagers aufgedeckt. Statt wie im Markt ausgeschildert aus „Ahorn Massiv“, bestanden die Beine eines Tisches demnach stattdessen aus Amberbaum.
Falschdeklarationen weisen oft auf Holz aus illegalen Quellen hin, so der WWF. Das Unternehmen zahle jetzt eine Strafe von 30.000 €. Dieses Mal erfolge die Zahlung überraschend ohne einen langwierigen Prozess, kommentiert der WWF. Es sei bereits die sechste WWF-Analyse seit 2014 gewesen, die falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes beim Dänischen Bettenlager aufgedeckt habe.
Erst im August 2020 hatte Landgericht Flensburg die Möbelkette zu einer Strafe von ebenfalls 30.000 € verurteilt. Damals war ein Tisch als Eiche deklariert, bestand aber tatsächlich aus Esche.
Strafzahlungen in Kauf genommen?
Das Dänische Bettenlager scheine die wiederholten Strafzahlungen in Kauf zu nehmen, zeige aber keinen Willen zur Besserung. Das sei moderner Ablasshandel, der weder dem Wald noch den getäuschten Verbrauchern weiterhelfe, sagte Johannes Zahnen, Referent für Forstpolitik bei WWF Deutschland.
Bislang nur Verwarnungen
Mit den falschen Angaben bei dem verkauften Tisch täuscht das Dänische Bettenlager Verbraucher und verstößt gegen das Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch die europäische Holzhandelsverordnung (EUTR) stellt Etikettenschwindel unter Strafe. Die Umsetzung der Verordnung wird nach Ansicht des WWF allerdings nur unzureichend von der zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert. Verstöße werden zudem mit zu geringen Strafzahlungen sanktioniert, im Fall vom Dänischen Bettenlager seien trotz wiederholter Falschangaben bisher nur Verwarnungen ausgesprochen worden.
Vorwürfe gegen BLE
Laut der Holzhandelsverordnung sind Unternehmen in Europa verpflichtet, die Legalität ihres erstmals in Verkehr gebrachten Holzes oder ihrer Holzprodukte nachzuweisen (oder zumindest das Risiko einer illegalen Herkunft zu minimieren, Anm. d. Red.). Im Verhältnis zur Anzahl der betroffenen Unternehmen finden nach Ansicht des WWF zu wenig Kontrollen statt. Zahnen wirft der BLE deshalb eine Mitschuld an den Verstößen vor und stellt die Frage, ob die BLE überhaupt willens sei, Unternehmen zu kontrollieren und sanktionieren.
Bereits 100.000 € Strafzahlungen
Der WWF Deutschland hat Produkte des Dänischen Bettenlagers in der Vergangenheit wiederholt analysiert und war dabei immer wieder auf falsche Angaben bezüglich Herkunft und Art des verwendeten Holzes gestoßen. Der aktuelle Fall aus dem Oktober seinun schon der sechste Verstoß gegen das Gesetz zu unlauterem Wettbewerb. Die Strafzahlung von 30.000 € muss das Dänische Bettenlager an der Verband Sozialer Wettbewerb entrichten. Insgesamt habe das Dänische Bettenlager damit eine Strafe von 100.000 € gezahlt.