Wie berichtet, ist der Rundholzexport im Überseecontainer fast zusammengebrochen, nachdem die Polizei in Hessen die Fahrzeuge Anfang Oktober aus Gründen der Ladungssicherung gestoppt hatte. In einer Krisensitzung trafen sich am 21. November in Kassel 80 Vertreter der Forst- und Holzwirtschaft, darunter die Staatsforstbetriebe Hessen, Rheinland-Pfalz, NRW und Niedersachsen, Spediteure, Verkehrsjuristen sowie zwei Sachverständige für Ladungs- und Transportsicherheit. Bei dieser Veranstaltung wurde klar, dass der sogenannte CTU-Code, der Rundholz für den Containertransport als ungeeignet eingestuft, von einer entsprechenden Verladeempfehlung ausgehebelt werden kann. Unmittelbar nach der Sitzung entstanden nach Fahrversuchen zwei Gutachten, die belegen, dass Nadelholz, seien es Abschnitte oder Ganzlängen, auch ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gefahrlos in Containern transportiert werden kann. Bis eine anerkannte Regel der Technik vorliegt, sollten sich die Exporteure durch Vorlage eines dieser Gutachten legitimieren, so die Empfehlung. Außerdem solle man darauf achten, keine beschädigten Container auf die Straße zu schicken – und sie natürlich nicht überladen.
Abgesehen davon, dass der Export wegen des chinesischen Neujahrsfestes derzeit weitgehend ruht, war zu hören, dass weiterhin Container mit Laubrundholz gestoppt wurden und entladen werden mussten. Hier scheint es noch keine Lösung zu geben. Für Januar sind zwei weitere Gutachter- und Arbeitskreissitzungen geplant. Man ist zuversichtlich, dass diesmal in sehr kurzer Zeit eine verbindliche Verladeempfehlung erarbeitet werden kann, zumal viele Erkenntnisse aus der Verladeempfehlung für den Straßentransport genutzt werden können.