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CB-Funk
Handmikros sind seit Anfang Juli verboten

CB-Funk Übergangsfristen

26. August 2020

Auch im Handyzeitalter hat die Schwarm-Kommunikation über CB-Funk im Transportgewerbe immer noch ihre Berechtigung, vor allem um sich gegenseitig vor Gefahrenstellen zu warnen. Seit 1.7.2020 ist aber die dreijährige Übergangsfrist für die Handmikros dieser Geräte abgelaufen. Diese fallen jetzt auch unter den sogenannten „Handy-Paragraphen“ § 23 StVO, der die Bedienung während der Fahrt untersagt. Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hatte unlängst die Länder gebeten, bis 31.1.2021 von Kontrollen abzusehen, weil die Beschaffung von Freisprecheinrichtungen durch die Coronakrise erschwert sei. Schleswig Holstein hat als erstes reagiert und die Frist sogar bis 30.6.2021 verlängert.

Stellt sich allerdings die Frage, ob sich irgendetwas ändert, wenn die Branche es in drei Jahren nicht geschafft hat, sich an geltendes Recht anzupassen? Auf der Plattform für Bürgerbegehren „Open Petition“ gab es unlängst sogar eine (erfolglose) Initiative, die Regelung wieder zu kippen. Ein Unterzeichner kommentierte ganz plausibel: „Das Drücken einer Mikrofontaste erfordert keinen Blickkontakt und stellt somit keine Ablenkung im Straßenverkehr dar. Jede Zigarette, ein belegtes Brötchen oder der Schluck aus der Wasserflasche hat mehr Ablenkungspotential. Ein Mikrofon benötigt keinen Blickkontakt und ist somit nicht mit der Ablenkung eines Mobiltelefons vergleichbar.“ Vermutlich wird sich dadurch aber nichts mehr ändern.

Die legalen Freisprech-Nachrüstsätze für Funkgeräte kosten übrigens nur rund 30 € im Handel. Weil die automatische Vox-Funktion aber jedes Mal das Funkgerät aktivieren würde, wenn der Fahrer irgendetwas sagt und weil die Technik generell für laute Umgebungen nicht geeignet ist, muss man für einen Funkspruch doch wieder eine Taste drücken. Die befindet sich dann nicht Mikrofon sondern am Armaturenbrett…

H. Höllerl