Seit dem Start der Nachhaltigkeitsprämie Ende November 2020 haben bis Ende Januar rund 57.000 private und kommunale Waldbesitzer die Prämie für bislang ca. 3 Millionen Hektar Wald beantragt. Die Summe der bewilligten Mittel beläuft sich auf über 60 Millionen Euro. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) meldet zugleich, dass momentan rund 50 % der dort eingehenden Anträge zur Bundeswaldprämie falsch oder unvollständig ausgefüllt sind. Das führt zu erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren.
Die einmalige Bundeswaldprämie kann bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abwickelt. Um den Ablauf zu verbessern, hat die FNR eindringlich auf die Hinweise auf der Antragsseite verwiesen: https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag#c40379.
Die wichtigsten Punkte:
Können unvollständige Anträge nachgebessert werden?
Nach einer Ablehnung haben Antragsteller die folgenden Optionen:
Was passiert, wenn der Waldbesitzer in mehreren Zusammenschlüssen Mitglied ist?
Die FNR hat auf die Eingaben vieler Waldeigentümer reagiert und das Antragsverfahren nachjustiert. Ab sofort können auch Waldbesitzer, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind, die Waldprämie beantragen. Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgt jetzt in Kombination mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC- oder FSC bzw. vergleichbaren Zertifizierungen.
Auf der Seite www.bundeswaldpraemie.de finden Antragsteller Informationen zum Antragsablauf sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Online-Antrag ist erreichbar über https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag.
H. Höllerl