Bundeswaldprämie: Probleme bei der Antragsstellung

01. Februar 2021

Seit dem Start der Nachhaltigkeitsprämie Ende November 2020 haben bis Ende Januar rund 57.000 private und kommunale Waldbesitzer die Prämie für bislang ca. 3 Millionen Hektar Wald beantragt. Die Summe der bewilligten Mittel beläuft sich auf über 60 Millionen Euro. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) meldet zugleich, dass momentan rund 50 % der dort eingehenden Anträge zur Bundeswaldprämie falsch oder unvollständig ausgefüllt sind. Das führt zu erheblichen Verzögerungen beim Antragsverfahren.

Die einmalige Bundeswaldprämie kann bis zum 31. Oktober 2021 online bei der FNR beantragt werden, die das Zahlungsverfahren im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) abwickelt. Um den Ablauf zu verbessern, hat die FNR eindringlich auf die Hinweise auf der Antragsseite verwiesen: https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag#c40379.

Die wichtigsten Punkte:

  • Alle Nachweise müssen unter Verwendung des Rücksendeblattes postalisch bei der FNR eingehen. Unterlagen, die per E-Mail übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Der aktuelle (Jahr 2020) und vollständige (inklusive Seite 3) SVLFG-Bescheid ist ein wesentlicher Bestandteil des Antrags. Dieser kann online bei der SVLFG unter https://portal.svlfg.de/svlfg-apps/waldpraemie angefordert werden.
  • Zudem wird ein vollständiger Nachweis der Zertifizierung benötigt. Bei Mitgliedschaft in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) muss zusätzlich zur PEFC-Rechnung eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass der Antragssteller dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist. Die Flächengröße des Mitglieds ist auf dieser Bescheinigung in Hektar auszuweisen. Eine Mustervorlage für die FWZ steht unter https://www.bundeswaldpraemie.de/fileadmin/waldpraemie/dateien/Musterbescheinigung_FZu_201203.pdf zum Download bereit.
  • Können unvollständige Anträge nachgebessert werden?

  • Bei Unklarheiten (bspw. Hektarangabe auf Mitgliedsbestätigung fehlt) kontaktiert die FNR die Antragsteller direkt und bittet um Klärung.
  • Wenn allerdings wichtige Unterlagen fehlen oder nicht aktuell sind (bspw. SVLFG-Bescheid, PEFC-Rechnung…) wird der Antrag abgelehnt. Ablehnungsgründe können auch scheinbare „Kleinigkeiten“ sein, z.B. Antragsteller entspricht nicht dem Adressaten des SVLFG-Bescheids oder eine juristische Person hat als natürliche Person beantragt.
  • Nach einer Ablehnung haben Antragsteller die folgenden Optionen:

  • Wenn der Fehler durch bspw. korrekte Unterlagen oder Angaben behoben werden kann, kann der Antragsteller einen neuen Antrag mit den korrekten Angaben und Unterlagen einreichen. 
  • Wenn der Antragsteller davon ausgeht, dass alle Angaben und Unterlagen korrekt waren, kann er schriftlich per Post oder zur Niederschrift bei der FNR Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid erheben.
  • Was passiert, wenn der Waldbesitzer in mehreren Zusammenschlüssen Mitglied ist?

    Die FNR hat auf die Eingaben vieler Waldeigentümer reagiert und das Antragsverfahren nachjustiert. Ab sofort können auch Waldbesitzer, die Mitglied in mehreren forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) sind, die Waldprämie beantragen. Die Abfrage der Mitgliedschaften in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erfolgt jetzt in Kombination mit der Dateneingabe zu den Zertifikaten für nachhaltige Waldbewirtschaftung PEFC- oder FSC bzw. vergleichbaren Zertifizierungen.

    Auf der Seite www.bundeswaldpraemie.de finden Antragsteller Informationen zum Antragsablauf sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Online-Antrag ist erreichbar über https://www.bundeswaldpraemie.de/online-antrag.

    H. Höllerl