Am 20. November wurde die von Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Förderrichtlinie für die Waldprämie in Kraft gesetzt. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) begrüßt dies, zeigt aber auch Unverständnis, dass die Auszahlung der Hilfsgelder an eine Zertifizierungspflicht gebunden ist und dass darüber hinaus ein Zertifizierungssystem privilegiert wird.
Die Waldhilfen aus dem Corona-Konjunkturpaket mit insgesamt 500 Mio. € können auf der Internetseite www.bundeswaldpraemie.de ab sofort beantragt werden. DFWR-Präsident Georg Schirmbeck betont: „Die Mittel aus dem Konjunkturpaket sind ein wichtiges und positives Signal an Waldbesitzende in der andauernden Krisensituation.“
Allerdings ist die Waldprämie nicht für jeden Waldbesitzer zugänglich. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist unter anderem eine Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Prämie beträgt für PEFC zertifizierten Wald 100 €/ha und für FSC zertifizierten Wald 120 €/ha. „Es gehört zum waldgesetzlichen Auftrag und zum forstlichen Selbstverständnis, den Wald nach klaren Nachhaltigkeitskriterien zu bewirtschaften. Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, warum die Auszahlung der Hilfsgelder zusätzlich an eine Zertifizierungspflicht gebunden sind. Zudem erscheint die Privilegierung eines Zertifizierungssystems hierbei nicht hilfreich“, so Schirmbeck.
Auszahlung der Prämie bis Ende 2021
Forstbetriebe, die noch keine Zertifizierung haben, können diese bis zum 30. September 2021 nachholen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Waldbesitzende, die mindestens einen Hektar Wald besitzen. Die Waldprämie fällt unter die sogenannte De-minimis-Regelung und damit unter die hierfür relevante Obergrenze von 200.000 € über drei Jahre. Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. In diesem Jahr müssen von den 500 Mio. € noch 170 Mio. € abfließen. „Alle Waldbesitzenden sind aufgerufen, die Prämie schnellstmöglich zu beantragen, damit das Geld dem Walderhalt zugutekommt und nicht verfällt“, appelliert Schirmbeck.
Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“
Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes „Wald & Holz“ in Höhe von insgesamt 700 Mio. €. Davon sind 200 Mio. € für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft vorgesehen sowie in das Bauen mit Holz. Bereits Anfang November startete aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Mio. €, mit den Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.
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