Bundestag beschließt Förderung der Agroforstwirtschaft

19. Januar 2021

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Januar dem Antrag der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD zur Förderung der Agroforstwirtschaft mit großer Mehrheit zugestimmt. Damit wurde ein klares Signal in Richtung Bundesregierung gesendet: die Potentiale der Agroforstwirtschaft für ein Mehr an Produktivität, Klimaresilienz und Biodiversität müssen endlich genutzt werden. Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e.V. und die Familienbetriebe Land und Forst e.V. begrüßen die Verabschiedung des Antrags.

Die Beschlussvorlage der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde über fast alle Fraktionen hinweg angenommen. Lediglich die FDP stimmte dagegen mit der Begründung, dass Land- und Forstwirtschaft aus gutem Grund getrennt seien und dass Gehölze auf landwirtschaftlichen Flächen deren Ertrag schmälerten. Weitere Anträge zu Thema von AfD, Bündnis90/Die Grünen und LINKE wurden abgelehnt.

DeFAF – Wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige Landwirtschaft

Dem verabschiedeten Antrag vorausgegangen war eine intensive, fraktionsübergreifende Auseinandersetzung mit dieser Form der Landwirtschaft, in deren Folge mehrere Bundestagsfraktionen Anträge zur Förderung der Agroforstwirtschaft in Deutschland eingereicht haben. Der nun beschlossene Antrag der Regierungskoalition fand im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft bereits Ende November Zustimmung. Der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V. begrüßt die im Antrag formulierten Forderungen der Regierungskoalition zur Förderung der Agroforstwirtschaft ausdrücklich. Von zentraler Bedeutung ist vor allem der darin ausgedrückte Wille, Rechtssicherheit für die Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen zu schaffen. Diese ist als wichtige Voraussetzung für die verstärkte Umsetzung der Agroforstwirtschaft in der landwirtschaftlichen Praxis dringend notwendig. Darüber hinaus schafft Rechtssicherheit auch die Grundlage für die Förderfähigkeit von Agroforstsystemen. Richtig und von höchster Wichtigkeit ist hierbei, dass eine Förderung der gesamten Agroforstfläche – einschließlich der Gehölzkulturfläche – gefordert wird, und zwar sowohl über die 1. als auch die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Etablierung von einer Vielfalt an Agroforstsystemen

Mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, die rechtliche Anerkennung und Förderung von Agroforstsystemen umzusetzen, ist es jedoch nicht getan. Jetzt kommt es darauf an, die agrar(förder)rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass eine große Vielfalt an Agroforstsystemen etabliert werden kann. Dies ist nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Es ist auch erforderlich, damit die Landwirtschaftsbetriebe Agroforstflächen flexibel, standortangepasst und passend zu ihren betriebswirtschaftlichen Zielen individuell gestalten können. Insbesondere ist mit Bezug auf den Nutzungsaspekt der Agroforstgehölze u.a. darauf zu achten, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich des Gehölzartenspektrums oder bezüglich der Anzahl von Gehölzen innerhalb einer Agroforstgehölzfläche gibt. Außerdem ist ein allgemeines Nutzungs- und Rückwandlungsrecht der Gehölzstrukturen für die Akzeptanz in der Praxis essentiell.

Wille für Agroforstsysteme darf nicht unterbunden werden

Die Förderung von Agroforstsystemen sollte sich über beide Säulen erstrecken. So könnte die Anlage einer Agroforstfläche über die 2. Säule z.B. als investive Maßnahme unterstützt und danach das gesamte System als eine dem Klima und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethode im Rahmen der Öko-Regelungen über die 1. Säule gefördert werden. Hierfür werden Agroforstsysteme auch von Seiten der EU als prädestiniert angesehen. In jedem Falle sind die förderrechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass der Wille vieler Landwirtinnen und Landwirte, Agroforstsysteme anzulegen und damit multifunktionale, klimaangepasste Agrarlandschaften zu schaffen, nicht durch kontraproduktive Restriktionen oder bürokratische Fördermodalitäten unterbunden wird.

Mehr Klimaanpassung und -schutz mit Agroforstsystemen

Die Befassung des Bundestages mit dem Thema Agroforstwirtschaft zeigt, dass die großen ökologischen und wirtschaftlichen Potentiale dieser Form des Landbaus endlich auch auf dieser politischen Ebene wahrgenommen werden. Insofern ist der beschlossene Antrag der Regierungskoalition ein sehr wichtiger Schritt für das flächenmäßige Vorankommen der Agroforstwirtschaft in Deutschland. Mehr Agroforstsysteme bedeuten mehr Klimaanpassung, mehr Klimaschutz, mehr Boden- und Gewässerschutz, mehr biologische Vielfalt und strukturreiche Landschaften, aber auch mehr Flächenproduktivität und Regionalität. Somit ist die Agroforstwirtschaft auch in Deutschland als essentieller Bestandteil einer zukunftsfähigen Landwirtschaft anzusehen. Der DeFAF e.V. wird auch in Zukunft alle Bemühungen, die auf eine Förderung der Agroforstwirtschaft abzielen, unterstützen und den Prozess zur Implementierung der Agroforstwirtschaft in die Agrarförderung weiter aufmerksam begleiten.

Familienbetriebe Land und Forst – zukunftsweisende Alternative

Auch die Familienbetriebe Land und Forst e.V. begrüßen den Beschluss des Bundestages zur Agroforstwirtschaft. „Agroforstwirtschaft kann auf bestimmten Standorten eine sinnvolle und zukunftsweisende Alternative sein, um Flächennutzung mit Klima-, Boden- und Wasserschutz zu verbinden. Der Bundestag fordert daher zurecht, dass diese Form der Bewirtschaftung in die Agrarförderung und in den Nationalen Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aufgenommen wird,“ erklärt Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst. In der Agroforstwirtschaft wird die Anpflanzung von Bäumen und anderen Holzpflanzen mit landwirtschaftlichen Nutzpflanzen oder Tierhaltung kombiniert. „Wir wollen Landnutzung ermöglichen, die betriebswirtschaftliche und ökologische Ziele gleichermaßen im Blick hat. Die Gesellschaft sollte diese Ansätze honorieren. Agroforstwirtschaft ist daher ein gutes Beispiel, wie gesellschaftliche Ziele durch Innovation, Unternehmertum und die richtigen Anreizsysteme statt durch Verbote erreicht werden können.“

Quelle: DeFAF/ Fablf