Geradezu beängstigend ist es, kritisiert Behm weiter, dass die Bundesregierung schreibt, sie sei der Auffassung, dass Waldschutz integraler Bestandteil von nachhaltiger Waldbewirtschaftung und nicht gesondert davon zu betrachten ist. Diese Absage an eine EU-Waldschutzpolitik ist angesichts der tatsächlichen Bedrohungen der europäischen Wälder durch Klimawandel, Waldbrände u. a. durch Brandstiftungen zur Baulandgewinnung und durch Raubbau z.B. in Südosteuropa unverantwortlich.
„Es ist auch nicht einzusehen“, so Behm, „dass die Bundesregierung die Ausarbeitung eines Standards für gute forstwirtschaftliche Praxis als Referenz für Fördermaßnahmen der EU ablehnt. Auch in der Landwirtschaft stellt die EU Mindestanforderungen an Landwirte, die Geld von der EU erhalten. Warum soll das für Fördermaßnahmen im Wald nicht gelten?“
Zur Entschließung des Europaparlaments selbst sagte Behm: „Leider kommen Aufforstung und Wiederbewaldung auch beim Europaparlament zu kurz, nachdem sie im Grünbuch überhaupt keine Rolle spielten. Begrüßenswert sind jedoch die konkreten Forderungen bei der Waldbrandvermeidung und -bekämpfung und zur Finanzierung waldbaulichen Maßnahmen, insbesondere die obligatorische Aufnahme von Waldumwelt- und Natura-2000-Maßnahmen in die ELER-Förderung. Begrüßenswert ist auch, dass das Europaparlament einen Legislativvorschlag zur Ergänzung der EU-Holzhandelsverordnung fordert, damit sämtliches Holz bzw. Holzprodukte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammen muss. Das ist wegweisend und wäre ein echter Fortschritt, nachdem es bisher immer nur um Legalität ging. Legalität muss in vielen Ländern aber noch nicht viel heißen. Raubbau unter Umständen als legal beim Verbraucher ankommen.“