Bündnis90/DieGrünen: Bundesregierung im Widerspruch bei Steigerung des Holzeinschlags
Diese Größenordnung ergibt sich auch aus dem Vergleich des bei der Inventurstudie 2008 festgestellten Abgangs von 70,5 Mio. Efm mit dem in der Antwort auf meine letzten Fragen für 2011 bis 2020 angegebenen Rohholzpotenzial von 80 Mio. Efm. Allerdings passen diese 10 % nicht zum für 2011 bis 2020 angegebenen Rohholzpotenzial von jährlich 101 Mio. Vfm und dem bei der Inventurstudie genannten Holzeinschlag inkl. natürlichem Abgang von 106,7 Mio. Vfm. Denn aus diesen Zahlen lässt sich schließen, dass der Einschlag bereits heute oberhalb des zukünftigen Rohholzpotenzials liegt.
Die widersprüchlichen Angaben der Bundesregierung zeigen, dass sie offenbar selbst nicht weiß, in welchem Maß die Holzeinschläge noch gesteigert werden können. So ist es auch folgerichtig, dass die Regierung hier klare Aussagen scheut. Nicht nachvollziehbar ist dann allerdings, dass sie hilflos bis wohlwollend zusieht, wie Holznachfrage und Holzangebot immer weiter auseinanderdriften.
Zu unterstreichen ist die Aussage der Regierung, dass in der Praxis die Entscheidung über die Realisierung des Rohholzpotenzials bei den Waldeigentümern liegt. Daher hat es auch keinerlei Auswirkung, wenn die Bundesregierung als Ziel formuliert, der Holzeinschlag möge nur bis zum maximalen jährlichen Zuwachs gesteigert werden. Entscheidend ist, ob und wie die dies in der Praxis sicher gestellt wird. Die Festlegung des Bundeswaldgesetzes, den Wald im Rahmen ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften, reicht dazu nicht aus. Ohne weitergehende Festlegungen und ohne anspruchsvolle Zertifizierungssysteme, die die forstwirtschaftliche Praxis kontrollieren, lässt sich eine Begrenzung der Holzeinschläge nicht sicherstellen.“