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Hund hetzt Ricke
Um solche Szenen zu vermeiden, gilt ab dem 1. April Leinenpflicht in der freien Landschaft.

Brut- und Setzzeit: An die Leinenpflicht denken!

27. März 2022

Jetzt im Frühjahr beginnt die Brut- und Setzzeit und damit gehen auch immer wieder einige Regeln einher, die man unbedingt beachten sollte. Neben der Beschränkung von Eingriffen in die Natur (z.B. hinsichtlich des Rückschnitts von Hecken und Gehölzen) gehört hierzu auch die Leinenpflicht für Hunde, die jedes Jahr ab dem 1. April gilt.

Mit der wärmeren Jahreszeit beginnt eine für unsere Wildtiere hochsensible Phase. Viele heimische Vogelarten beginnen nun mit dem Brutgeschäft. Insbesondere Bodenbrüter wie der Kiebitz sind dann besonders gefährdet. Aber auch das Rehwild, das zu dieser Zeit tragend ist, sollte möglichst nicht gestört werden. Wildschweine und Hasen haben sogar bereits mit der Aufzucht des Nachwuchses begonnen. Um das Wild vor stöbernden Hunden zu schützen, gilt deshalb in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli: Hunde bitte an die Leine! Hundehalter sind aufgerufen, in dieser Zeit besondere Rücksicht auf die brütende, setzende und aufziehende Tierwelt zu nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.

Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit: Wo gilt was?

Die Pflicht zur Leine betrifft die freie Landschaft. Damit sind sowohl Waldgebiete als auch Flächen in der Feldflur gemeint. Allerdings ist unbedingt zu beachten, dass die Leinenpflicht sich auch auf Flächen bezieht, die im Bereich bebauter Ortsteile liegen. Sie gilt also auch für Parks und Grünanlagen, da es sich hierbei ebenfalls um wichtige Rückzugsorte für unsere Wildtiere und deren Nachwuchs handelt. Auch hier ist somit besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme geboten.

Mit Material von

Christel Grommel