Image
Der Herbststurm „Xavier“ hat in Berlin-Brandenburg teilweise erhebliche Schäden hinterlassen.

Brandenburg stellt Fördermittel für Aufforstung zur Verfügung

03. November 2017

Sturmschäden im Privatwald – Land Brandenburg stellt Fördermittel für Aufforstung zur Verfügung

Der Herbststurm „Xavier“ hat in den Wäldern Brandenburgs regional unterschiedlich, teilweise erhebliche Schäden hinterlassen. Auch der Kleinprivatwald ist davon betroffen. Die Schwerpunkte im Land liegen in der Prignitz und Ostprignitz (390.000 Fm) sowie im Westen des Landes (Landkreise Havelland und Potsdam-Mittelmark) mit 150.000 Fm.

Die betroffenen Waldbesitzer sind in diesen Tagen mit Aufräumarbeiten und der Verkehrssicherungspflicht beschäftigt. In den kommenden Wochen wird es darum gehen, das Schadholz aufzuarbeiten und Wertverluste gering zu halten. In solchen Ausnahmesituationen zeigt sich deutlich, dass der Kleinprivatwald, der in einem forstwirtschaftlichen Zusammenschluss organisiert ist, Vorteile gegenüber den „Einzelkämpfern“ hat. Die Bündelung von Flächen macht sich sowohl bei der Aufarbeitung der umgeworfenen Bäume als auch beim anschließenden Holzverkauf positiv bemerkbar.

Die Oberförstereien des Landesbetriebs Forst Brandenburg und private forstliche Dienstleister stehen den Waldbesitzern beratend zur Seite. Für Fragen stehen die zuständigen Revierleiter bzw. die Leiter der Oberförstereien zur Verfügung. Mitglieder in Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sollten sich an ihre FBG wenden.

Brandenburgs Landwirtschaftsministerium stellt Fördermittel zur Wiederverjüngung von geschädigten Beständen zur Verfügung. Förderfähig sind insbesondere flächige Schäden mit zahlreichen Würfen auf einer Fläche, nicht jedoch Einzelwürfe und Schäden auf Kleinstflächen. Die Förderung gilt für alle Bestandsalter und Baumarten. Der nächste Antragstermin ist der 15. Februar 2018, somit bleibt genügend Zeit für die fachliche Sondierung und Antragstellung.

Weiterhin können Waldbesitzer für ihr Sturmholz eine 50-prozentige Einkommenssteuerermäßigung für außerordentliche Holznutzungen bei ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Von den rund 100.000 Waldbesitzern im Land Brandenburg sind etwa 20 % in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert. Die durchschnittliche Waldbesitzgröße beträgt etwa 7 ha. Im Land Brandenburg existieren 281 FBG, die größtenteils von ehrenamtlichen Vorständen geführt werden. Eine besondere Förderrichtlinie des Landwirtschaftsministeriums unterstützt die Arbeit der forstlichen Zusammenschlüsse.

MLUL Brandenburg