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Mann mit Laubbläser im Garten
Mit Laubbläsern lassen sich Blätter schnell von Wegen entfernen. Sie sind allerdings nicht zu jeder Tageszeit erlaubt.
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Bis zu 50.000 Euro Bußgeld: das gilt beim Laub entfernen

30. Oktober 2022
Der Herbst ist da und mit ihm das Laub auf dem Boden. Hier finden Sie Tipps, die Sie beim Laub rechen und Entfernen beachten sollten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.

Bunte Herbstblätter auf Bäumen sehen schön aus, doch wenn sie auf dem Boden liegen, kostet es viel Zeit, sie zu entfernen. Zudem sollten Sie beim Laub rechen oder bei der Gartenarbeit mit dem Laubbläser einige Regeln kennen. In einigen Fällen kann sogar ein Bußgeld fällig werden.

So schützen Sie Igel beim Laub entfernen

Der Herbst ist in Deutschland auch Igelzeit. Sie fühlen sich an ruhigen und dunklen Plätzen wohl und ziehen sich gerne unter das Laub zurück, das auf dem Boden liegt. Deshalb sollten Sie beim Laub entfernen behutsam vorgehen und vorher prüfen, ob sich ein Igel im Laubhaufen versteckt hält – so können Sie die Gefahr verringern, die Tiere zu verletzen.

Beim Laubbläser drohen empfindliche Bußgelder

Das Laub mit dem Laubbläser zu entfernen kann teuer werden und sogar ein Bußgeld nach sich ziehen, wenn Sie die Vorgaben nicht einhalten.

Denn Laubbläser können sehr laut sein: 110 Dezibel Lärm können sie machen, das ist vergleichbar mit der Lautstärke einer Kreissäge oder eines Presslufthammers. Deswegen stehen im Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung feste Zeiten, zu denen Sie den Laubbläser nutzen können. Der Verstoß dagegen kann Sie ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro kosten.

In diesen Zeiten ist der Laubbläser erlaubt

In Wohngebieten dürfen Laubbläser nur an Werktagen von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr im Einsatz sein. Sollten Sie ein Gerät haben, das eine leiseren Motor mit EG-Umweltzeichen CE hat, gilt eine Ausnahme. Diese Laubbläser dürfen Sie werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr zum Laub wegpusten verwenden.

Dennoch kann es sein, dass in ihrer Gemeinde weitere Ruhezeiten gelten. Informieren Sie sich daher vor Einsatz des Laubbläsers, was in Ihrer Region gilt. An Sonn- und Feiertagen muss Ihr Laubbläser grundsätzlich im Geräteschuppen bleiben.

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