BfN zu Energieholzplantagen auf Grünlandflächen
„Aus der Sicht des Naturschutzes sind wertvolle Standorte grundsätzlich von einem Anbau mit Energieholzplantagen auszunehmen“. Das erklärte die Präsidentin des BfN, Prof. Beate Jessel, im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche. Dies ist unter anderen mit Blick auf die Erhaltung von Brut- und Nahrungshabitaten von auf Wiesen brütenden Vogelarten notwendig. Der anhaltende Verlust von Dauergrünland, insbesondere der Rückgang wertvollen, artenreichen Grünlands, ist ein Grund für den besorgniserregenden Rückgang von Wiesenvögeln.
Jessel: „Die Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen kann eine unter Klima- wie Naturschutzgesichtspunkten sinnvolle Maßnahme darstellen, sofern dabei naturschutzfachlich sinnvolle Mindeststandards eingehalten werden, um Grünländer sowie andere für den Naturschutz wertvolle Lebensräume nicht zu gefährden. Deshalb sollten einige Bundesländer ihre diesbezüglichen Pläne und Verordnungen überdenken.“