Aktuell wird per Gesetzesentwurf über die Änderung des Brennstoffhandelsgesetzes (BEHG), das 2019 erlassen wurde, und damit die CO2-Besteuerung vom Brennstoff Holz diskutiert. Das Gesetz regelt den Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr. Mit welchen Änderungen ist bei der Verwendung von Altholz und Holzbrennstoffen zu rechnen?
2021 ist das BEHG in Kraft getreten. Nun ist eine Ausweitung des (CO2-)Emissionshandels im Gespräch, die den Einsatz von Althölzern und Holzbrennstoffen in bestimmten Anlagen miteinschließt, berichtet der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband e. V. (DeSH) in einer aktuellen Meldung und bezieht Stellung.
Kritik an Gesetzesentwurf zur CO2-Steuer
Der DeSH kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme die Überlegungen, die Besteuerungen des BEHG auszuweiten. In einer CO2-Steuer für klimaneutrale Holzenergie sehe man eine verfehlte Lenkungswirkung, welche Energie für Endverbraucher verteuert und den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Alternativen erschwert.
„Der energetische Einsatz von Althölzern sowie bei der Herstellung von Holzprodukten anfallenden Rest- und Abfallstoffe in hocheffizienten Biomasse-KWK-Anlagen ist ein zentraler Bestandteil der ressourceneffizienten und nachhaltigen Produktion der heimischen Säge- und Holzindustrie. Sie leistet damit bereits heute einen wirksamen Beitrag sowohl zur Minderung der energiebedingten Industrieemissionen als auch zur Energiewende“, sagt DeSH-Geschäftsführerin Julia Möbus.
Holzenergie besteuert, fossile Brennstoffe begünstigt?
Zu den Plänen beschreibt Möbus weiter: „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Intention, durch die Bepreisung fossiler Emissionen mit einer CO2-Steuer den Einsatz erneuerbarer Brennstoffe vorantreiben zu wollen. Dieses Ziel sehen wir in dem vorliegenden Entwurf jedoch weit verfehlt: Die vorgesehene Ausweitung der Emissionshandelspflicht konterkariert nicht nur den Beitrag der Holzenergie zum Erreichen der Klimaziele, sondern begünstigt auch den Einsatz klimaschädlicher fossiler Brennstoffe. […] Anders als bei fossilen Kraft- und Brennstoffen wird der Abfall nicht eigens erzeugt, sondern am Nutzungsende verwertet. Eine CO2-Besteuerung belastet die Abfallverwertung zusätzlich. Insbesondere bei Altholz und anderen Holzreststoffen, die in Anlagen zur Abfallverwertung eingesetzt werden, wird damit die Kreislaufwirtschaft erschwert. Zugleich birgt ein deutscher Sonderweg die Gefahr des Carbon Leakage [Carbon Leakage (engl.) meint die Verlagerung der CO2-Emissionen in andere Länder mit geringeren Klimaschutzauflagen]. Denn die geplante Einführung unterschiedlicher Emissionsfaktoren für Altholz steht den Regelungen im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) entgegen, wonach Altholz als emissionsneutral gehandelt wird.“
Holz als Brennstoff im BEHG
„Eine uneinheitliche Klassifizierung von Altholz innerhalb der EU kommt darüber hinaus einer massiven Wettbewerbsverzerrung gleich“, betont Möbus. Damit das BEHG eine entsprechende Lenkungswirkung entfalte und fossile Brenn- und Kraftstoffe nicht weiter fördere, spricht sich der DeSH dafür aus, dass Altholz sowie Rest- und Abfallstoffe aus Holz weiterhin vom Emissionshandel ausgenommen werden.
Das Ziel der Bundesregierung, sämtliche von den nationalen Brennstoffemissionshandel erfassten Brennstoffe zu besteuern, solle bereits ab 2023 in Kraft treten, heißt es im Referentenentwurf (Stand: 25. Mai 2022) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (bmwk).