Achtung Baumbesitzer: Bei Arbeiten an Baum und Hecke muss der Artenschutz ganzjährig beachtet werden. Wer das wissentlich oder unwissentlich ignoriert, dem droht Strafe.Am 1. März beginnt wieder die Zeit, in der Bäume und Hecken nicht gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen. Dies regelt das Bundesnaturschutzgesetz, um mit Beginn der Brutzeit die Fortpflanzung heimischer Tierarten zu schützen. Daher herrscht gerade Hochkonjunktur für solche Pflegemaßnahmen. Was viele jedoch nicht wissen: Die Vorschriften zum besonderen Artenschutz gelten ganzjährig egal, ob der Baum im privaten Garten oder auf öffentlichen Flächen steht. Wer die Vorschriften ignoriert, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Bei gewohnheitsmäßiger Handlung kann sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Und dabei gilt der Grundsatz: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.Wer Pflegemaßnahmen an seinem Grün plant, sollte daher im Zweifelsfall eine artenschutzrechtliche Prüfung mit beauftragen. Dabei geht es nicht nur um den Schutz wildlebender Tiere, sondern auch um den Erhalt ihrer Lebensstätten. Beispielsweise gelten mehrfach genutzte Nester brutplatztreuer Arten wie der Saatkrähe auch als schützenswert, wenn sie aktuell nicht besetzt sind. Ebenso sind Baumhöhlen wertvolle Lebensräume, die es zu erhalten gilt. Eine Vielzahl von Tierarten, darunter Vögel, Säugetier und Insekten, nutzen sie wiederholt als Brut- oder Ruhestätte.Die rechtlichen Vorgaben werden vielerorts durch Baumschutzsatzungen differenziert. Hilfestellungen geben die Unteren Naturschutzbehörden oder Fachfirmen der Baumpflege. Übrigens: Auch in der Zeit der eingeschränkten Pflegemaßnahmen, die bis zum 30. September geht, sind Baumfällungen möglich, zum Bespiel wenn die Sicherheit akut gefährdet ist. Aber auch dann muss der Baumbesitzer den Artenschutz im Auge behalten.
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Sachverständigenbüro Leitsch GmbH
Achtung Baumbesitzer: Bei Arbeiten an Baum und Hecke muss der Artenschutz ganzjährig beachtet werden. Wer das wissentlich oder unwissentlich ignoriert
Baumarbeiten nicht ohne Artenschutzprüfung
10. Februar 2016
Sachverständigenbüro Leitsch GmbH