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Windkraft im Wald
Baden-Württemberg will die Windkraft im Wald ausbauen. Laut einer Erhebung der Landesanstalt für Umwelt wurden knapp 64.000 ha Staatswaldfläche als Standort für potenzielle Windkraftanlagen ausgewiesen.

Baden-Württemberg will Windkraft im Staatswald ausbauen

20. Dezember 2021

Am 14. Dezember stellte der baden-württembergische Forstminister Peter Hauk dem Ministerrat den aktuellen Stand der Vermarktungsoffensive Windkraft im Staatswald vor.

Neue Windkraftstandorte im Staatswald leisten einen wichtigen Beitrag, um die Transformation zu Alternativen von fossilen Energieträgern zu schaffen und die Klimaschutzziele einzuhalten, erklärte Hauk. Klar ist aber auch, dass diese Entwicklung im Landschaftsbild sichtbarer werde.

Windpotenzialflächen im Staatswald

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat für Baden-Württemberg Windpotenzialflächen ermittelt. Bei der Analyse wurden sowohl Daten des Windatlas Baden-Württemberg als auch ein umfangreicher Kriterienkatalog mit Ausschluss- und Restriktionsflächen für die Windenergienutzung berücksichtigt. Grundlage sind die mittleren gekappten Windleistungsdichten von mindestens 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe über Grund.

Im Staatswald wurden demnach insgesamt 63.755 ha als Standort für potenzielle Windkraftanlagen ausgewiesen. Davon seien rund 24.000 ha als ‚geeignet‘ und rund 40.000 ha als ‚bedingt geeignet‘ kategorisiert, sagte Minister Hauk.

Flächeneignung

Bezüglich Windhöffigkeit werden zwei Kategorien ausgewiesen: geeignete Flächen, die nicht innerhalb von Ausschluss- und Restriktionsflächen liegen und in der Karte als ‚geeignet‘ dargestellt sind sowie geeignete Flächen mit Flächenrestriktionen. Das sind Flächen, die nicht innerhalb von Ausschlussflächen liegen, deren Nutzungsmöglichkeit für Windenergieanlagen aufgrund bereits bekannter Flächenrestriktionen, wie zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, Regionale Grünzüge, Biosphärengebiete, Bannwälder jedoch im Einzelfall besonders zu prüfen sind. In der Karte werden diese Flächen als ‚bedingt geeignet‘ bezeichnet.

Bei beiden Kategorien seien die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wie Regionalplanungen und Flächennutzungsplanungen sowie weitere sich ergebende mögliche Ausschlusskriterien insbesondere aus den Bereichen Arten- und Naturschutz, Flugsicherung, Wetterradar noch nicht berücksichtigt, da diese in Einzelfallprüfungen identifiziert werden müssen, so Hauk. Hier sei es wichtig, dass alle an einem Strang zögen. Wer Windkraft wolle, müsse auch Genehmigungsprozesse positiv und aktiv befördern.

Flächenausschreibung

ForstBW prüfe Zug um Zug die noch zu erschließenden Potentialflächen nach den vom Ministerrat Ende Juli 2021 verabschiedeten Eckpunktepapier festgelegten Kriterien. Die so identifizierten Flächen werden sukzessive in geeigneten Tranchen ausgeschrieben. Dieses Vorgehen werde mit oberster Priorität verfolgt. Eine nächste Tranche mit Ausschreibungsflächen ist laut Hauk für Januar/Februar 2022 vorgesehen.

ForstBW initiiert insbesondere für nicht eigenständig vermarktbare Kleinflächen in Gemengelagen mit anderen Grundstückseigentümern sogenannte Poolingverfahren. Hierzu laufen Gespräche zur Einbeziehung von externen Dienstleistern, um die aufwändigen Poolingverfahren durchzuführen und das Gesamtverfahren zu beschleunigen. Zudem klärt ForstBW mit den Kommunen, die bereits ausgewiesene Konzentrationszonen haben, die Bereitschaft für Flächenerweiterungen ab.

Hauk warb dafür, dass sich Kommunen an der Windkraftoffensive des Landes beteiligen. Durch Poolingverfahren und den erwachsenden Synergieeffekten könne es auch zur Realisierung von Windkraftvorhaben im Staatswald außerhalb der in der Karte dargestellten Potentialflächen kommen. Für die Vermarktungsoffensive durch ForstBW habe das Land neun Personalstellen bewilligt.

Quelle: MLR