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Am neuen Mountainbike-Wegzeiger (v.l.): Prof. Dr. Ralph Roth (Deutsche Sporthochschule Köln)
Am neuen Mountainbike-Wegzeiger (v.l.): Prof. Dr. Ralph Roth (Deutsche Sporthochschule Köln), Roland Schöttle (Naturpark Südschwarzwald), Minister Alexander Bonde (MLR) und Mag. Thorsten Rudolph (Hochschwarzwald Tourismus GmbH).

Baden-Württemberg: Neuer Handlungsleitfaden für Mountainbike-Strecken im Schwarzwald

22. Februar 2014

Am 20.2.2014 wurde in Hinterzarten das neue „Mountainbike-Handbuch“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist ein Leitfaden zur Entwicklung von MTB-Strecken und -Trails.

Ziel ist, innerhalb der nächsten drei bis vier Jahre das komplette Mountainbike-Netz im Naturpark Südschwarzwald zu erneuern und dabei aktuelle Qualitätskriterien zu berücksichtigen. Innerhalb der Neukonzeption ist die Erhöhung des Trail-Anteils im Schwarzwald auf insgesamt bis zu 10 % möglich.

Bei der Präsentation des Mountainbike-Handbuches waren unter anderem zugegen: Minister Alexander Bonde (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) und Professor Dr. Ralf Roth (Institut für Natursport und Ökologie der Sporthochschule Köln) sowie Roland Schöttle (Geschäftsführer des Naturparks Südschwarzwald) und Gastgeber Thorsten Rudolph (Geschäftsführer der Hochschwarzwald Tourismus GmbH).

Minister Bonde erläuterte die viel diskutierte Zwei-Meter-Regelung: „Im Wald gibt es sehr unterschiedliche Interessenlagen. Unter anderem wollen Waldbesitzer, Jäger, Naturschützer, Touristiker, Wanderer und Radfahrer den Wald in ihrem Sinne nutzen. Daraus ergeben sich Nutzungskonflikte. Die so genannte Zwei-Meter-Regel im Landeswaldgesetz trägt dem Rechnung und erlaubt das Radfahren im Wald auf allen Wegen über zwei Meter Breite auch in Privatwäldern und unabhängig vom Willen des Waldbesitzers. Mountainbiker haben das legitime Interesse, auch auf attraktiven Trails unter zwei Meter Breite zu fahren. Diesem Bedürfnis wollen wir Rechnung tragen, dabei müssen jedoch die Anliegen anderer Interessengruppen berücksichtigt werden. Deswegen wollen wir die bestehenden Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen bekannter machen, damit der Wald für alle gleichermaßen attraktiv wird“.

Prof. Dr. Roth stellte die Inhalte des Leitfadens vor und lobte die konstruktive Zusammenarbeit der beteiligten Interessengruppen. „Wir befürworten die Zwei-Meter-Regelung, weil es sonst im Wald zahlreiche Verbotsschilder bräuchte. Die Nutzer wünschen sich aber eine positive Beschilderungen mit konkreten Angeboten und Produkten“. Explizit dankte er auch dem Schwarzwaldverein, der sich konstruktiv mit seinem Wegenetz in die Neukonzeption der Mountainbike-Strecken und -Trails, die teilweise auf dem Wanderwegnetz des Schwarzwaldvereins verlaufen sollen, einbrachte.

Roland Schöttle stellte die Fördermöglichkeiten seitens des Naturparks vor. „Wir gehen von einem neuen Schub im Schwarzwald aus und sehen den Handlungsleitfaden als Vorbild für andere Regionen in Baden-Württemberg. Wir freuen uns nun auf die Umsetzung zusammen mit unseren Partnern vor Ort“, so Schöttle.

Mag. Thorsten Rudolph veranschaulichte im Anschluss, wie der Handlungsleitfaden in konkrete touristische Projekte münden kann. So soll ab 2015 der „Gipfeltrail im Hochschwarzwald“ allen Mountainbike-Begeisterten die Schönheiten des Mittelgebirges erschließen: „Mit dem neuen Konzept des Pilotprojekts Gipfeltrail im Hochschwarzwald wurde ein entscheidender Schritt getan, unserer Zielgruppe Intensiver Erleber ein entsprechendes Streckenangebot bieten zu können, um auch zukünftig im internationalen Wettbewerb, z. B. mit Österreich und der Schweiz, nicht den Anschluss zu verlieren. Außerdem werden durch die Einführung dieses Trails die Mountainbike-Fahrer und Wanderer in Zukunft positiv gelenkt und es wird zu wesentlich weniger Konfliktsituationen kommen.“ 

  

Mountainbike-Revier Schwarzwald
 

Der Schwarzwald ist eines der größten und beliebtesten Mountainbike-Reviere nördlich der Alpen. Momentan sind im Schwarzwald über 8.500 km MTB-Wege einheitlich markiert. Die Strecken verlaufen bis auf wenige Ausnahmen (ca. 2 %) auf Forstwegen mit mehr als 2 m Breite (sog. „Zwei-Meter-Regel“ nach §37, Abs. 3 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg, die auch im Privatwald gilt).

Insgesamt entspricht das ab 2001 entwickelte Konzept in einigen Bereichen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und Qualitätskriterien. Um das Angebot für Mountainbiker zukünftig noch attraktiver zu gestalten und auch im touristischen Wettbewerb nicht zurückzufallen, wurde 2013 eine Qualitätsoffensive gestartet, an der sich alle relevanten Interessengruppen beteiligt haben: die beiden Naturparke im Schwarzwald, die Schwarzwald Tourismus GmbH, der Landesbetrieb ForstBW, der Schwarzwaldverein und das Institut für Forst- und Umweltpolitik der Universität Freiburg. Die Partner haben sich auf „Strategische Zielsetzungen für das MTB-Wegenetz im Schwarzwald“ verständigt, die als Grundlage für das Projekt dienen. Für das gemeinsame Projekt wurde das Institut für Natursport und Ökologie der Sporthochschule Köln unter der Leitung von Prof. Dr. Ralf Roth mit der Erstellung eines Handlungsleitfadens zur Entwicklung von MTB-Strecken und -Trails beauftragt. Auch das Konzept einer Neuausschilderung ist darin enthalten.

Das Mountainbike-Handbuch

Der Leitfaden dient als Grundlage für die weiteren MTB-Projekte im Schwarzwald. Von den Naturparken im Schwarzwald können diese Projekte finanziell gefördert werden mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER).

  

Das Mountainbike-Handbuch liefert Interessierten die Grundlagen für die Überarbeitung des bestehenden Netzes oder eine Neukonzeption von MTB-Strecken und -Trails. Durch Ausnahmeregelungen kann der Trail-Anteil im Schwarzwald künftig auf 10 % ansteigen.

Dies ist jedoch keine Vorgabe, die erfüllt werden muss. Die Entwicklung von MTB-Strecken und -Trails soll vielmehr in den jeweiligen Gemeinden oder Regionen vor Ort geschehen. Die Prüfung auf Machbarkeit übernimmt eine MTB-Steuerungsgruppe, die aus Vertretern der relevanten Interessengruppen besteht.

Der Handlungsleitfaden Mountainbike steht hier zum Download bereit. Er informiert über Qualitätskriterien, Prozessabläufe, Beschilderung, Streckenerfassung, Rechts- und Haftungsfragen. Darüber hinaus liefert es verschiedene Checklisten und Musterverträge.

Valerie Bässler/Naturpark Südschwarzwald/Red.