Viele Forstunternehmer ärgern sich, wenn sie bei einer öffentlichen Ausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben. Nicht selten kursieren dann die – natürlich unterirdischen – Preise, mit denen ein Mitbewerber den Auftrag haben soll. Wirklich Genaues ist aber meist nicht in Erfahrung zu bringen, denn die Ergebnisse von Ausschreibungen werden in aller Regel nicht veröffentlicht.
Bei EU-weiten Ausschreibungen hat sich das geändert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen seit einiger Zeit nicht nur die Ausschreibung selbst, sondern auch die Ergebnisse des Vergabeverfahrens im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt geben. Die elektronische Form dieses Supplements nennt sich „Tenders Electronic Daily“ (TED). Das heißt auf deutsch „tägliche elektronische Ausschreibungen“ und kann unter www.ted.europa.eu aufgerufen werden.
Wer dort in der Suchabfrage den Begriff Holzernte eingibt, findet zahlreiche Ausschreibungen aus Österreich und Deutschland. Wir haben beispielhaft einige der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) nachgeschlagen. Die ursprüngliche Ausschreibung findet sich zwar nicht mehr, dafür aber losweise aufgeschlüsselt die Zahl der eingegangenen Angebote, das niedrigste und das höchste Gebot sowie die Namen der Unternehmen, die für die Lose den Zuschlag erhalten haben. Die Angaben sind leider nicht in allen Bundesländern so aufschlussreich. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW gibt zwar den Namen des beauftragten Unternehmens an, die Höhe der Angebote fehlt aber. Andere Landesforstbetriebe beschränken sich auf die Angabe eines Auftragswertes. Das ist zum Beispiel üblich, wenn es sich um eine sogenannte Poolausschreibung handelt.