Die Ausnahmegenehmigungen für das Lkw-Gesamtgewicht beim Schadholztransport sind Ende 2019 fast überall ausgelaufen. Angesichts der großen Waldschäden haben die meisten Bundesländer sie mittlerweile aber verlängert, sodass der Transport von Schadholz bis 44 t Gesamtgewicht weiter erlaubt ist.
Die Arbeitsgemeinschaft Roholzverbraucher (AGR) hat dazu diese Übersicht zusammengestellt. Sie enthält folgende Angaben:
Verlängert
In Baden-Württemberg gilt noch die letztjährige Verlängerung bis Ende Februar. Die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben bis Ende 2020 verlängert. Während Hessen die 44-t-Regelung bis Ende Januar 2021 gewährt, verlängert Rheinland-Pfalz nur bis Ende April 2020. Thüringen und Sachsen-Anhalt erlauben 44 t dagegen bis Ende Juni 2020.
Ausgelaufen
In Sachsen und Brandenburg hat die AGR die Verlängerung der ausgelaufenen Genehmigungen beantragt. In Bayern ist sie allerdings bereits Ende 2018 scheinbar endgültig ausgelaufen. Ein Argument: den Engpass verursacht nicht die fehlende Kapazität im Holztransport, sondern die geringe Aufnahmefähigkeit der Industrie.
Viele Details
Im Detail sind die Genehmigungen unterschiedlich gefasst. Großzügig geregelt ist sie in Niedersachsen. Dort kann das Schadholz bis zum 30. Juni auch in die benachbarten Bundesländer Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gefahren werden.
Im Gegenzug kann sie auch für Fahrten aus diesen Ländern nach Niedersachsen beantragt werden. Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsverbot sind möglich. In Rheinland-Pfalz umfasst der Begriff Schadholz ausdrücklich auch das Buchenholz. Dort und in Schleswig-Holstein gelten die Ausnahmeregelungen auch den Langholztransport.