Die Regierung von Oberbayern verlängerte die Verordnung zur Aufhebung der Schonzeit im Bergwald. Damit sollen diese besonders sensiblen Wälder gegen Verbiss geschützt werden. Die neue Regelung gilt seit dem 22. Feburuar.
Große Flächen der Bergwälder in den Alpen sind Schutzwälder. Wo sie ihre Schutzaufgaben nicht mehr zuverlässig leisten können, werden im Auftrag des Freistaats Bayern Schutzwaldsanierungsprojekte durchgeführt. Umgesetzt werden diese von den Bayerischen Staatsforsten (BaySF) in enger Kooperation mit der Forstverwaltung. „Wir greifen dem Schutzwald unter die Arme und leisten damit Hilfe zur Selbsthilfe, damit sich wieder ein stabiler Bergwald entwickeln kann“, beschreibt der Staatsforstenchef Martin Neumeyer die gemeinsamen Anstrengungen. So wurden auf den rund 10.000 ha Schutzwald in den bayerischen Alpen seit Bestehen der Schutzwaldsanierung im Jahr 1986 über 13 Mio. junge Laub- und Nadelbäumchen gepflanzt. Dafür investierte der Freistaat mehr als 85 Mio. Euro, weitere 20 Mio. Euro haben die Bayerischen Staatsforsten seit 2005 für vorbeugende Pflegemaßnahmen im Schutzwald erhalten. Bis sich die nächste Baumgeneration etabliert hat, werden kleine, dreibeinige Holzbauwerke errichtet, die Schneebewegungen reduzieren und das Heranwachsen junger Bäume im Hochgebirge ermöglichen. „Damit die jungen Waldbäume aufwachsen können, müssen wir sie aber auch vor dem Verbiss durch Wildtiere schützen“, so Neumeyer.
Neue Regelung der Schonzeit
Durch die neue Schonzeit-Aufhebungsverordnung, die seit dem 22. Februar bis zum Jahr 2024 gilt, können in den Schutzwaldsanierungsgebieten auch künftig außerhalb der regulären Jagdzeiten Reh-, Rot- und Gamswild geschossen werden.
Neu ist, dass dabei künftig nur bleifreie Munition eingesetzt wird. Tragende und führende Muttertiere sind vom Abschuss ausgenommen. Wichtig ist zudem, dass der getätigte Abschuss in den Schutzwaldsanierungsgebieten auf den von den Landratsämtern festgelegten Abschussplan angerechnet wird. Zusätzliches Wild wird daher nicht erlegt.