(Aktualisiert am: 23.1.2023)
Staatssekretär Torsten Weil sagte dazu: „Der Freistaat weist den Vorwurf als unbegründet zurück und wehrt sich rechtlich weiter entschieden gegen das Projekt des Prozessfinanziers, um Belastungen für die Steuerzahler, den Wald und die Waldbesitzenden abzuwenden. Wir informierten die Verbände vorab mit höchster Transparenz über die haushaltsrechtlich notwendige Streitverkündung. Zudem geben wir betroffenen Waldbesitzenden die Möglichkeit, sich in das Verfahren gegen die unbegründeten Forderungen des Prozessfinanziers einzubringen.“
„Eine übliche prozessuale Vorsichstmaßnahme“
Der international tätige, börsennotierte Prozessfinanzierer „Burford Capital“ verklagt über eine eigens gegründete Inkassogesellschaft den Freistaat Thüringen auf rund 32 Mio. € Schadensersatz. Klagegegenstand sei laut Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine angeblich nicht wettbewerbskonforme, gebündelte Holzvermarktung im Freistaat.
Im Zuge dieses Verfahrens werde jetzt als „übliche, prozessuale Vorsichtsmaßnahme“ ein Teil der Waldbesitzenden förmlich über die Kartellklage informiert. Im Rahmen der sogenannten Streitverkündung erhalten rund 190 Waldbesitzende ein entsprechendes Schreiben, das vom Landgericht Erfurt zugestellt werde, so das Ministerium. Empfänger seien demnach private, kommunale sowie genossenschaftliche Waldbesitzende, die sich signifikant an der gemeinsamen Holzvermarktung beteiligt haben.
Für die Waldbesitzenden ergebe sich so die Möglichkeit, gemeinsam an der Seite des Freistaats gegen die Klage vorzugehen und sich freiwillig in den Prozess einzubringen. „Wir bieten weitere Gesprächsrunden an, wenn die betroffenen Waldbesitzenden Fragen zur Streitverkündung und zur Klage haben sollten. Transparenz und Kooperation bestimmen unser Vorgehen, um gegen diese unbegründete Klage vorzugehen“, so Weil.
Der 1. Gerichtstermin am Landgericht Erfurt war ursprünglich für den 26. Januar angesetzt, wurde nun aber noch einmal ohne weitere Begründung des Landgerichts auf den 27. April verschoben (mündl. Aussage des TMIL). Weil: „Ich bin mir sicher, dass wir die Klage abwehren können, insbesondere, wenn sich Waldbesitzende mit uns gemeinsam der Klage stellen. Die Urteile zu ähnlichen Verfahren aus den anderen Bundesländern stimmen uns optimistisch, dass wir den Prozessfinanzierer rechtlich in die Schranken weisen können.“
„Ein fatales Zeichen der Politik“
Auf Nachfrage der Redaktion zeigte sich der Waldbesitzerverband (WBV) Thüringen enttäuscht über das Vorgehen des Thüringer Landwirtschaftsministeriums. Karsten Spinner, Geschäftsführer des WBV Thüringen, betonte: „Besonders auf Grund der katastrophalen Lage in unseren Wäldern bedauern wir diesen Schritt der Landesregierung und halten dies für ein fatales Zeichen der Politik. In der Situation, in der die Waldbesitzer alle Unterstützung benötigen, wird dadurch für weitere Verunsicherung gesorgt.“