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Agroforstsysteme sollen künftig als eine Maßnahme der Öko-Regelungen über die erste Säule förderfähig sein.
Agroforstsysteme sollen künftig als eine Maßnahme der Öko-Regelungen über die erste Säule förderfähig sein.
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Agroforstsysteme werden auch auf Grünland förderfähig

21. Juni 2021

Der Bundestag verabschiedete am 10. Juni 2021 mit der Mehrheit der Regierungskoalitions-Fraktionen von CDU/CSU und SPD das Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Somit steht fest, dass Agroforstsysteme als eine Maßnahme der Öko-Regelungen über die erste Säule förderfähig sein werden. Aus Sicht des Deutschen Fachverbandes für Agroforstwirtschaft (DeFAF) e. V. ist besonders erfreulich, dass diese Maßnahme nicht auf Ackerland beschränkt bleibt, sondern auch auf Dauergrünland förderfähig sein wird.

Dazu kommentierte Dr. Christian Böhm, Vorstandsvorsitzender des DeFAF.: „Die im Bundestag erzielte Einigung, Agroforstsysteme als Öko-Regelung auch auf Grünland zu fördern, ist für viele Betriebe ein bedeutendes und erfreuliches Ergebnis. Denn es gibt ihnen u. a. die Möglichkeit, auch auf Dauergrünland eine höhere Klimaresilienz zu erreichen und gleichzeitig das Tierwohl bei Weidehaltung zu verbessern“.

Es wurde höchste Zeit, dass systemische Landnutzungsansätze wie die Agroforstwirtschaft in die Agrarförderung implementiert werden. Hierdurch wird für die Landwirtschaftsbetriebe der Grundstein für eine rechtssichere Umsetzung agroforstlicher Nutzungsformen gelegt. Bedauerlich ist es aus Sicht des DeFAF allerdings, dass über die erste Säule der GAP lediglich die „Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise“ gefördert wird. Wünschenswert wäre auch die Förderung der Anlage von Agroforstflächen gewesen. So kommt es nun auf die Bundesländer an, über die zweite Säule der GAP die Etablierung von Agroforstsystemen als investive Maßnahme zu fördern und so die Förderung der Agroforstwirtschaft als Öko-Regelung sinnvoll zu ergänzen.

Von großer Bedeutung für die Akzeptanz der Fördermaßnahme Agroforstwirtschaft in der landwirtschaftlichen Praxis wird die Ausgestaltung der rechtsverbindlichen Definition sein, die durch das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Nachgang der Gesetzesbeschlüsse im Rahmen der GAP- Verordnungen zu erstellen ist. Je weiter diese Definition gefasst wird und je geringer hiermit verbundene Einschränkungen für die Ausgestaltung von Agroforstsystemen sind, desto größer ist die Vielfalt förderfähiger Agroforstflächen und desto größer wird auch die Akzeptanz seitens der Bewirtschafter sein.

Der DeFAF hat mit seiner erfolgreichen Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass Agroforstsysteme auch in Deutschland Bestandteil der künftigen GAP-Förderung sein werden. In diesem Sinne wird er auch die weitere Ausgestaltung Fördermodalitäten kritisch hinterfragen und konkreten Lösungsvorschlägen konstruktiv begleiten.

Link zum 8. Forum Agroforstsysteme am 29. und 30. September 2021: https://agroforst-info.de/8-forum-agroforstsysteme