AGDW-Präsident: Kleinprivatwald muss im Fokus stehen
Die Novelle des Bundeswaldgesetzes ist nicht zustande gekommen. Anlässlich dessen forderte Philipp Freiherr zu Guttenberg, Präsident der AGDW Die Waldeigentümer, die Landesregierungen auf, jetzt die nötigen Reformen einzuleiten. Es müssten jetzt kartellrechtskonforme Strukturen geschaffen werden, damit die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder gerade im Kleinprivatwald weiterhin gewährleistet wird.
In Deutschland ist der große Teil der Kleinprivatwaldeigentümer in Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, vor allem in Forstbetriebsgemeinschaften, organisiert. Für viele Eigentümer von Flächen mit kleinen Hektarzahlen ist die Mitgliedschaft in einer gut organisierten Gemeinschaft die beste Möglichkeit, den Wald nachhaltig und professionell zu bewirtschaften. „Die Stärkung dieser Zusammenschlüsse ist in vielen Regionen jedoch kein Selbstläufer. Daher brauchen wir eine gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Staat und Waldeigentümern, um funktionierende privatrechtliche Organisationsstrukturen zu etablieren und die bereits existierenden zu stärken“, sagte zu Guttenberg.
Dazu sei der Übergang von der indirekten zur direkten und damit effektiven Förderung notwendig. Zu Guttenberg: „Maßgeblich ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Daher müssen wir auch auf Bundesebene neue Wege finden, mittels derer die Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse effektiv gefördert werden.“
In diesem Zusammenhang wies zu Guttenberg die geplanten Kürzungen für die forstliche Förderung im Bund-Länder-Programm „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) entschieden zurück. „Jegliche Kürzungen sind Stolpersteine für unsere Branche“, so der AGDW-Präsident, „zumal dieses Programm auf die Stärkung des ländlichen Raumes und die Stabilisierung unserer nachhaltigen Forstwirtschaft ausgerichtet ist.“
„Best-Practice-Beispiele“ nutzen
Fakten zum Privatwald in Deutschland
Fast die Hälfte (48 %) der 11,4 Mio. ha sind Privatwald. Er überwiegt häufig in den dünner besiedelten ländlichen Regionen.
Der Privatwald in Deutschland ist überwiegend klein strukturiert und zersplittert. Rund die Hälfte der Privatwaldfläche teilen sich Betriebe mit weniger als 20 ha.
Nur 13 % des Privatwaldes gehören zu Betrieben mit einer Größe über 1.000 ha.
Die Klein- und Kleinstwaldflächen in Privatbesitz sind vielfach im Zuge der historischen bäuerlichen Besiedelung oder durch Erbteilung, Teilung der Allmende oder Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen entstanden.