Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner: „Illegal eingeschlagenes Holz darf nicht auf unseren Markt gelangen. Alle Beteiligten haben sich gut vorbereit, um dies ab 2013 wirksam und vollständig garantieren zu können. Die Verbraucher können so mit gutem Gewissen Holzprodukte nutzen und sicher sein, dass sie aus legaler Waldnutzung stammen. Zudem schützen wir die Interessen der heimischen Forstwirtschaft, die nach hohen Standards nachhaltig und gesetzeskonform arbeitet, aber oftmals mit der Konkurrenz durch Billigholz aus unklaren Quellen konfrontiert ist. Die Einhaltung der Gesetze bei der Holzernte ist in vielen Ländern der Welt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur umfassend nachhaltigen Waldbewirtschaftung, wie wir sie in Deutschland bereits seit langem haben.“
Bereits im Juli 2011 war das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz in Kraft getreten. Bislang regelte das Gesetz aber lediglich die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU separate Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Entsprechende Abkommen wurden bislang mit sechs Tropenländern ausgehandelt: Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia. Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die Europäische Kommission derzeit Verhandlungen.
Hintergrund
Jährlich werden derzeit rund 13 Mio. ha Wald vernichtet, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Ein Verlust von unschätzbarem Wert, denn Wälder in Verbindung mit einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung können maßgeblich zur zukunftsfähigen Entwicklung und zur Armutsbeseitigung beitragen: Weltweit sind die Wälder für etwa ein Viertel der Weltbevölkerung (etwa 1,6 Mrd. Menschen) überlebenswichtig, weil sie zum Beispiel direkt oder indirekt ihr Einkommen sichern.