400 ha Wald für Kernzone im Biosphärenreservat Rhön
Der hessische Teil verfügt mit derzeit 2,4 Prozent (entspricht rd. 1.556 Hektar) über den höchsten Kernzonenanteil der drei Länder. Zur Erfüllung des 3 Prozent Kriteriums fehlen derzeit rd. 390 Hektar. Noch in diesem Jahr wird das Regierungspräsidium Kassel hierfür in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Hessen-Forst rund 140 Hektar, überwiegend Staatswald, ausweisen. Staatsministerin Lautenschläger begrüßt den Vorschlag des Vereins „Natur- und Lebensraum Rhön“ zum Kernzonenkonzept. Er sei regional ausgewogen, repräsentiert die verschiedenen Waldbesitzarten und berücksichtigt naturschutzfachliche Aspekte.
Neben der Ausweisung von Flächen des Staatswaldes werden nun die Verhandlungen mit den kommunalen und privaten Waldbesitzern aufgenommen, um die weiteren Kernzonen zu erbringen. Für den erforderlichen Grunderwerb und Ausgleichszahlungen werden bis zu 2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Ministerin Lautenschläger zeigte sich zuversichtlich, dass sich auch die Kommunen mit der Bereitstellung von Flächen für Kernzonen beteiligen werden, nachdem nunmehr klar ist, dass das Land die nötigen Ausgleichsmittel zur Verfügung stellen wird.
„Alle diese Maßnahmen werden dazu beitragen, die markante Mittelgebirgslandschaft der Rhön mit ihren waldfreien Hochlagen und Kuppen zu erhalten“, so Lautenschläger. „Das „Land der offenen Fernen“ hat für die regionale Identität eine herausragende Bedeutung.
Die Flächen für das Kernzonenkonzept
Staatswald:
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in bestehenden Naturschutzgebieten (NSG) 143 ha
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NSG Milseburg 26,6 ha
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NSG Bieberstein bei Langenbieber 6,1 ha
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NSG Stellberg bei Wolferts 19,8 ha
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NSG Schwarzwald bei 47,9 ha
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NSG Ulsteraue 13,4 ha
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NSG Schwärzelsberg ca. 30 ha
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- weitere landeseigene Flächen (NSG geplant): 15 ha
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Hübelsberg 8,4 ha
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Dachberg bei Rasdorf 6,2 ha
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von Poppenhausen bereit gestellt (Kommunalwald, Kompensation): 8 ha
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Weiherkuppe bei Sieblos
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von Petersberg und Künzell bereit gestellt (Privatwald, Kompensation): 34 ha
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Höllwald bei Rodenbach
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Darüber hinaus sollen aus Kommunal- und Privatwaldbesitz 200 ha zur Verfügung gestellt werden.
Als weitere Option stehen bereits heute 50 Hektar Staatswald zur Verfügung, falls mit anderen Waldbesitzern keine Einigung erzielt würde.