Damit erhöht sich die Flächenkulisse des Nationalen Naturerbes auf insgesamt 125000 ha. Dies entspricht einer Größenordnung von etwa 12 Nationalparken. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: „Damit gehen wir auf die Zielgerade eines der wichtigsten Naturschutzprojekte dieser Legislaturperiode. Diese wertvollen Gebiete sind von unschätzbarem Wert für die Natur in Deutschland, die es für heutige und zukünftige Generationen zu erhalten gilt.“
Bei den Flächen der 2. Tranche handelt es sich fast ausschließlich um ehemalige militärisch genutzte Standorte im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. In Abstimmung mit den Bundesländern sollen rund 14000 ha dieser Naturschutzflächen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt angeboten werden. Die restlichen 11000 ha werden den Ländern, Naturschutzverbänden und Naturschutzstiftungen zur langfristigen Pflege und Entwicklung überlassen.
Zum Nationalen Naturerbe gehören herausragende, charakteristische Landschaften, für die Deutschland auf nationaler, europäischer und globaler Ebene eine besondere Verantwortung besitzt. Sie sind gekennzeichnet durch Großflächigkeit, Unzerschnittenheit und in weiten Teilen auch unberührte Lebensräume. Der Bund sichert mit dem Nationalen Naturerbe in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Naturschutzverbänden wertvolle Ökosysteme wie etwa naturnahe Buchen- und Auenwälder, Heidelandschaften mit hohem Erlebniswert sowie gefährdete Arten.