Demnächst können Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer Anträge für das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ stellen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nach einigen Abstimmungsgesprächen 200 Mio. € für dieses Jahr freigeben. Bis 2026 sind für den Waldumbau insgesamt 900 Mio. € vorgesehen. Anfang November hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das neue Förderprogram für die Entwicklung klimastabile Wälder freigegeben. Bereits im Frühjahr hatte Bundesforstminister Cem Özdemir Grundzüge des Förderprogramms angekündigt.
Klimaangepasstes Waldmanagement mit großen Zielen
Bundesminister Cem Özdemir sagte zum Auftakt der Förderung: „Unsere Wälder brechen unter der Last der Klimakrise regelrecht zusammen. Damit der Wald vom Patienten zum Klimaschützer werden kann, starten wir jetzt ein gewaltiges Wald-Klima-Paket. Mit 900 Millionen Euro unterstützen wir Waldbesitzende dabei, ihre Wälder an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Den Waldbesitzenden liegt viel daran, ihre Wälder stark zu machen und für kommende Generationen zu erhalten. Wir geben ihnen für diese wichtige Zukunftsaufgabe jetzt eine verlässliche Perspektive.“
Bis zu 12 Kriterien müssen Waldbesitzer nun erfüllen, um eine Förderung zu erhalten. Dabei verpflichten sie sich für bis zu 20 Jahre. Man wolle mithilfe der Anforderungen Klimaschutzleistungen sowie die Biodiversität finanziell fördern. Neben gesetzlichen Standards müssen die Wälder Kriterien anerkannter Zertifizierungen - PEFC und FSC - standhalten und darüber hinaus verschiedene ökologische Ansprüche erfüllen.
Wer gefördert wird, muss also einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen. Konkret heißt das: Wer mehr als 100 ha Wald besitzt, muss 5 % seines Waldes stilllegen. Dafür bekommt er 100 €/ha. Freiwillig Waldflächen stilllegen können dagegen Antragssteller mit weniger als 100 ha. Wer darauf verzichtet, bekommt 85 €/ha.
Das sind die 12 Förderkriterien für das klimaangepasste Waldmanagement
Antragsteller müssen ihre Bestände beispielsweise durch Voranbau oder Naturverjüngung innerhalb eines mindestens fünf- bis sieben-jährigen Zeitraums vor Ernte des Bestandes vorverjüngen.
Zudem ist der Naturverjüngung Vorrang einzuräumen. Bei Pflanzungen oder Saat müssen Forstleute Anbauempfehlungen der Länder mit einem überwiegend standortheimischen Baumartenanteil einhalten. Auf kleinen Freiflächen fordert die Förderung eine natürliche Entwicklung. Gleichzeitig soll aber eine größere Baumartenvielfalt geschaffen werden, in dem beispielweise Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen eingebracht werden.
Mehr Totholz, weniger Kahlschläge
Weitere Förderauflagen sind in den Förderungsvoraussetzungen beschrieben: Kahlschläge sind prinzipiell tabu. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind hingegen möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden.
Außerdem ist der Anteil von Totholz im Wald zu erhöhen, zum Beispiel über gezieltes Anlegen von Hochstümpfen. Dieses Ziel verfolgt auch die Auflage mindestens fünf Habitatbäume oder Habitatbaumanwärter pro ha zu kennzeichnen und zu erhalten. Sie verbleiben bis zur Zersetzung auf der Fläche. Die Ausweisung der Habitatbäume hat spätestens zwei Jahre nach Antragstellung zu erfolgen.
Waldböden und Wasservorräte im Wald schützen
Um die Bodenverdichtung zu begrenzen, sind Forstleute verpflichtet bei Neuanlage bei Rückegassen mindestens 30 Meter (bei verdichtungsempfindlichen Böden sogar mindestens 40 Meter) Abstände einzuhalten.
Neben der Bodenqualität soll auch der Wasserhaushalt verbessert werden. Bis auf wenige Ausnahmen (Polterbehandlungen) sind Düngung und Pflanzenschutzmittel im Förderprogramm verboten. Weiterhin haben Waldbesitzer spätestens fünf Jahre nach Antragstellung Maßnahmen zur Wasserrückhaltung durchzuführen und auf Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur zu verzichten.
Alle Voraussetzungen für die Förderung "Klimaangepasstes Waldmanagement" entnehmen Sie der Webseite des BMEL.
Das sagen forstliche Verbände zu den neuen Wald-Hilfen
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) schreibt, es sei jetzt notwendig, dass man die Förderung über das Jahr 2026 hinaus verstetige, sonst bleibe die Hilfe ein „Tropfen auf den heißen Steinen.“ Außerdem sei die Fördermenge zu gering angesetzt. „Wir gehen insgesamt von etwa 50 Milliarden Euro aus, die auf lange Sicht für den Waldumbau benötigt werden“, sagte Georg Schirmbeck, Präsident des DFWR. Dennoch sei die Förderung: „ein gutes Signal an alle, die sich im Wald engagieren und mit den gravierenden, Klimawandel bedingten Folgeschäden umgehen müssen“, so Schirmbeck.
Prof. Andreas Bitter, Präsident der AGDW – Die Waldeigentümer, äußerte sich außerdem: "Wir begrüßen es sehr, dass die beteiligten Ministerien nun alle fördertechnischen Hindernisse aus dem Weg räumen konnten. Die Förderung von Ökosystemleistungen des Waldes, für die wir uns erfolgreich eingesetzt haben, ist ein Meilenstein für die Waldbesitzenden. Sie ist ein erster wichtiger Schritt, um den klimagerechten Umbau des Waldes vorantreiben zu können. Vor allem eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe wird von der neuen Förderung profitieren. Wir hoffen, dass wir nun so schnell wie möglich die Förderung beantragen können und dass das angekündigte Antragsportal im Internet einfach und nutzerfreundlich sein wird."
Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst (fablf), kündigte an, die Forstbetriebe werden genau prüfen, ob die Förderkriterien ihren waldbaulichen Zielen entsprächen. Das Programm markiert Elverfeldt nach den Einstieg in eine staatliche Honorierung der Ökosystemleistungen. Für die Stärkung des Waldes als Klimaschützer sei das Programm noch nicht der Weisheit letzter Schluss: „Wir streben daher weiterhin eine marktgerechte Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes an, die auf der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wälder basiert,“ so der Vorsitzende.
Anträge für Wald-Förderung stellen
Sobald die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, eröffnet die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Homepage www.klimaanpassung-wald.de das Antragsverfahren.
Im Jahr 2022 gestellte Anträge bewilligt die Agentur auf de-minimis-Basis, die Förderobergrenze beträgt somit 200.000 € in drei Jahren. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann.