Waldflächenstilllegung in Thüringen

Thüringen ist das erste Bundesland, welches die Forderung, 5 % seines Waldes aus der Nutzung zu nehmen, aktiv umsetzen will. Über den Stand sowie die weiteren Schritte informierte der Thüringer Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Jürgen Reinholz.

Der Nationalpark Hainich zählt zu den schönsten Wäldern in Deutschland.
Foto: NP Hainich
Gegenüber Medienvertretern unterstrich Minister Jürgen Reinholz am 9. Februar in Erfurt: „Ich stehe zu dieser Festlegung der Koalitionsvereinbarung. Ich sage aber auch ganz deutlich: Der Nutzungsverzicht ist für mich gekoppelt an eine weitere, zentrale Festlegung des Koalitionspapiers zum Waldbereich, dem Waldumbau auf mindestens 100 000 ha. Nur in dieser Kombination ist der Koalitionsvertrag zu verstehen.“ Die Umsetzung des Waldumbaus erfordere ausreichend Haushaltsmittel und eine schlagkräftige Forstverwaltung.

Die aus der Nutzung zu nehmenden Flächen sollen naturschutzfachlich hochwertig sein und das System des integrierten Biotop- und Artenschutzes im Wald ergänzen. Gleichzeitig sollen sie eine geringe forstliche Bewirtschaftungsintensität aufweisen. Immerhin sind im Cluster Forst und Holz in Thüringen etwa 40 000 Menschen beschäftigt. Infrage kommen vor allem ertragsschwache, schwer zu bewirtschaftende Standorte, die als extensive Flächen auch naturschutzfachlich interessant sind.
 

Aktueller Stand

In den Totalreservatsbereichen der Naturschutzgebiete und der Biosphärenreservate, im Nationalpark Hainich und in den Naturwaldparzellen nach dem Thüringer Waldgesetz sind derzeit 9 907 ha nutzungsfrei. Den größten Anteil nimmt dabei der Nationalpark Hainich mit einer nutzungsfreien Fläche von 5 650 ha ein. Die nutzungsfreien Flächen innerhalb der bestehenden Naturschutzgebiete summieren sich auf insgesamt 1 669 ha Wald. Die per Verordnung oder per Erlass gesicherten Naturwaldparzellen belaufen sich auf 1 264 ha.
Weiterhin soll nach forst- und naturschutzfachlichen Planungen in den kommenden Jahren eine Gesamtfläche von rund 3 650 ha aus der Nutzung genommen werden. In diesem Zusammenhang erinnerte der Minister an die Erweiterungen der Biosphärenreservate Rhön und Vessertal/Thüringer Wald, an Waldflächen im Grünen Band und das Naturschutzgroßprojekt Hohe Schrecke.

Zusammen mit bestehenden Stilllegungsflächen ist mit insgesamt 13 550 ha bereits über die Hälfte der geforderten Fläche untersetzt. Nicht mit eingerechnet in die Stilllegungs-Flächenkulisse werden die 1 800 ha, die bereits der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) übertragen worden sind. Somit verbleiben rund 11 500 ha, die bis zum Jahr 2012 noch zu identifizieren sind. Dabei soll wie nachfolgend dargelegt vorgegangen werden.
 

Bausteine auf dem Weg zum Ziel

Mit den auszuwählenden Flächen sollen, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, vor allem die Artenvielfalt und der Biotopverbund gefördert werden. „Insbesondere der Biotopverbund liegt dabei in unserem Fokus“, so Minister Reinholz. Eine wichtige Grundlage liefert die Totalreservatskonzeption der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.
Große Flächen

2011 werden größere, möglichst zusammenhängende Flächen lokalisiert und zwischen Forst und Naturschutz abgestimmt. Die Flächen sollen größer als 100 ha sein und sich insgesamt auf eine Fläche von 3 000 ha aufsummieren. Diese Flächen werden größtenteils in bestehenden Naturschutzgebieten liegen, sodass die Siche­rung der Totalreservate in der Regel über eine Ergänzung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgen kann.

Beispiele sind das untere Schwarzatal bei Bad Blankenburg, der Bereich Landgrafen- und Drachenschlucht bei Eisenach, das Brandesbachtal im Harz und Teile des Naturparks Kyffhäuser. Für den Bereich des Kyffhäusers ist diese Abstimmung schon durchgeführt worden: Zusätzlich zu den bestehenden Totalreservatsflächen (325 ha) werden 558 ha zur Nutzungsaufgabe vorgeschlagen.
 

Kleine und mittelgroße Flächen

Desweiteren werden nutzungsfreie Berei­che von bis zu 100 ha identifiziert. Wesentliche Bestandteile dieser Kategorie werden die gesetzlich geschützten Biotope sein, die in der Regel mit schwer zu bewirtschaftenden forstlichen Sonderstandorten deckungsgleich sind. Ebenso zählen hier Altholzbereiche hinzu, die dauerhaft aus der Nutzung genommen werden. Die Flächen werden sich insgesamt auf etwa 6 000 ha aufsummieren.

Über die Sicherung der Flächen ist von Fall zu Fall zu entscheiden. Neben einer Aufnahme in Verordnungen nach Naturschutzrecht kommt auch eine Ausweisung als Naturwaldparzelle nach dem Thüringer Waldgesetz in Betracht. Der größte Teil dieser Flächen wird allerdings für solche Verfahren zu klein sein oder außerhalb bestehender Schutzgebiete liegen. Diese Flächen werden vorrangig per Erlass gesichert.

Im Bereich des Kyffhäusers kommen insbesondere Altholzbereiche und bereits nach Naturschutzrecht geschützte Biotope in Betracht. Eine konkrete Flächenabstimmung findet im Zuge der nächsten Forsteinrichtung, d.h. in drei bis vier Jahren, statt.
 

Habitatbäume

Der dritte Baustein des Biotopverbundes sind Alt- und Habitatbäume, die möglichst in Gruppen entsprechend des Alt- und Habitatbaumkonzeptes der Landesforstverwaltung ausgewählt, markiert und erfasst werden. Bei einem Habitatbaum ist von einer überschirmten Fläche von etwa 300 m2 auszugehen. Die überschirmten Flächen sollen sich auf eine Größe von 2 500 ha aufsummieren, sodass dazu rund 85 000 Bäume ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind bereits 5 004 Bäume in der forstlichen Datenbank erfasst. Für den Biotopverbund ebenso wichtig sind die im Körperschafts- und Privatwald geförderten Alt- und Habitatbäume, deren Anzahl sich derzeit auf 4 930 Bäume beläuft.
 

Nutzungsverzicht kostet Geld

Dieser Nutzungsverzicht kostet den Freistaat Thüringen viel Geld, weil zukünftig von diesen Flächen keine Holzeinnahmen und nachfolgend keine Steuereinahmen mehr zu erzielen sind. Minister Reinholz: „Um diesen Verzicht transparent zu machen, werden wir für jede Fläche den Nutzungsausfall auf Basis der aktuellen Forsteinrichtung berechnen. Anderseits ist es unser Bestreben, die vielfältigen Ökosystemleistungen und Wohlfahrtswirkungen dieses Nutzungsverzichtes zu veranschaulichen und die Potenziale für eine nachhaltige Regionalentwicklung zu erschließen, wie das im Nationalpark Hainich geschieht.“  
 
Aus der Vereinbarung der Thüringer Regierungsparteien

Die Thüringer Landesregierung hat sich vorgenommen, die Artenvielfalt in Thüringen zu fördern. Deshalb sollen u.a. in den kommenden Jahren 25 000 ha Landeswald aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden. Dazu wurde in der Koalitionsvereinbarung der Thüringer Regierungsparteien vom Oktober 2009 vereinbart, dass:
  • im Rahmen der Biodiversitätsstrategie der Bundesrepublik Deutschland in Thüringen 25 000 ha Wald zur Förderung der Artenvielfalt und des Biotopverbundes aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen sind,
  • hierzu geeignete Flächen des Landeswaldes unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze bis 2012 zu identifizieren sind,
  • danach die Flächen forst- und naturschutzrechtlich so gesichert werden, dass spätestens 2029 die notwendigen Waldumbaumaßnahmen abgeschlossen und die forstwirtschaftliche Nutzung beendet sein werden,
  • Forstschutzmaßnahmen und nicht forstwirtschaftliche Nutzung in diesen Prozesswäldern dauerhaft möglich sein sollen,
  • im Jahr 2029 zu entscheiden ist, ob Forstschutzmaßnahmen weiterhin notwendig bleiben.
 

Stephan Loboda

Literaturhinweise

Quelle: Reinholz, J. (2011): Redemanu­skript zum Pressegespräch am 9.2.2011 in Erfurt.

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