Naturschutzgrundlagen für Flussauen

Lange vor den Flussbegradigungen im 19. Jahrhundert fanden großräumige Flussverlegungen, Landgewinnungsprogramme, Abholzungen und Veränderungen in den Flussauen statt. Die Vorstellungen in Naturschutzplanungen von der natürlichen Auen-Vegetation und einer nur geringen landeskulturellen Überprägung der Auen vor den Flusskorrektionen sind deshalb erheblich erweiterungsbedürftig. Biotop- und Artenschutz, Flora-, Fauna-, Habitatschutz (FFH), Natura-2000-Schutz in den Auen sind auf das Naturerbe der Kulturlandschaft Flussauen mit einer vom Menschen geprägten Biodiversität hin auszurichten. Das Jahr der Biodiversität 2010 bietet die Chance, Flussauen im Naturschutz neu zu bewerten und dabei auch im Artenschutz stärker als bisher die Naturschutzmaßnahmen auf dem Potenzial der stark veränderten Kulturlandschaft, weniger auf dem der Naturlandschaft aufzubauen.

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