RAL Wald- und Landschaftspflege auf die Forstpflanzenanzucht erweitert
Jetzt wurden die Gütebestimmungen auf den Bereich Forstpflanzenanzucht erweitert.
Forstpflanzenanzucht schließt unter anderem die Gewinnung von Forstsaatgut, die Aussaat und Anzucht der Pflanzen sowie ihren Transport ein. Die Baumschulen verpflichten sich, zahlreiche weitere Gütemerkmale zu erfüllen. So muss zum Beispiel ein Grundsortiment von mindestens 20 Baum- bzw. Strauchsorten vorhanden sein oder die Anzuchtfläche mindestens 3 ha betragen. Die Saat wird wirksam vor Frost, Hitze oder Vogelfraß geschützt und die Saatbeete sind gekennzeichnet – mit Angaben zur Baumart und Herkunft des Saatgutes.
Neben der Forstpflanzenanzucht umfasst die Gütesicherung Wald- und Landschaftspflege die Holzernte, die Holzrückung, die Waldverjüngung, den forstlichen Wegebau und die Landschaftspflege. Für alle Bereiche gelten hohe Anforderungen – unter anderem für die Qualifikation des Personals, die technische Ausstattung und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird beim RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege konsequent überwacht. Die Betriebe verpflichten sich zur steten Eigenkontrolle und unterziehen sich mindestens einmal im Jahr unangemeldeten Kontrollen externer Prüfer.
Forstpflanzenanzucht schließt unter anderem die Gewinnung von Forstsaatgut, die Aussaat und Anzucht der Pflanzen sowie ihren Transport ein. Die Baumschulen verpflichten sich, zahlreiche weitere Gütemerkmale zu erfüllen. So muss zum Beispiel ein Grundsortiment von mindestens 20 Baum- bzw. Strauchsorten vorhanden sein oder die Anzuchtfläche mindestens 3 ha betragen. Die Saat wird wirksam vor Frost, Hitze oder Vogelfraß geschützt und die Saatbeete sind gekennzeichnet – mit Angaben zur Baumart und Herkunft des Saatgutes.
Neben der Forstpflanzenanzucht umfasst die Gütesicherung Wald- und Landschaftspflege die Holzernte, die Holzrückung, die Waldverjüngung, den forstlichen Wegebau und die Landschaftspflege. Für alle Bereiche gelten hohe Anforderungen – unter anderem für die Qualifikation des Personals, die technische Ausstattung und den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird beim RAL Gütezeichen Wald- und Landschaftspflege konsequent überwacht. Die Betriebe verpflichten sich zur steten Eigenkontrolle und unterziehen sich mindestens einmal im Jahr unangemeldeten Kontrollen externer Prüfer.
RAL































