11.02.2012 | Holzenergie

KfW-Förderung für erneuerbare Energien verlängert

KfW-Aktionsplan zur Energiewende im Überblick
Foto: Quelle KfW
Die KfW-Bankengruppe und das Bundesumweltministerium (BMU) haben für weitere fünf Jahre die gemeinsame Förderung von Investitionen zur Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien vereinbart. Gefördert werden große Solarkollektoren, Wärmespeicher, Wärmenetze, Biogasaufbereitungsanlagen, Biomassenanlagen und Tiefengeothermie über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien - Premium“. Dieses Programm ist Teil des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums; hier werden größere, meist gewerbliche Anlagen gefördert.

Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 14 % erneuerbare Energien am Energieverbrauch für Wärme zu erreichen. Gewerbliche und kommunale Investitionen in Wärmeversorgungen auf Basis erneuerbarer Energien sind dabei ein wesentlicher Baustein.

Die Nachfrage nach dem KfW-Programm "Erneuerbare Energien – Premium" stieg 2011 deutlich an. Es wurden Förderkredite in Höhe von rund 500 Mio. EUR (Vorjahr: 340 Mio. EUR) ausgereicht. Attraktiv ist die Kombination von KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen, die vom Bundesumweltministerium in diesem Programm zur Verfügung gestellt werden.

Für Unternehmen ergibt sich ein hohes Einsparpotential, wenn sie ihren Wärmebedarf aus weniger kostenintensiven erneuerbaren Energien decken können. Energiedienstleister können mittels des Programms ihr Angebot an erneuerbarer Energie für weitere Abnehmer ausbauen. Weitere Informationen unter www.kfw.de/energiewende

KfW

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