Die Zertifizierer stehen schon Schlange!
Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Forstbaumschulen e.V. (VDF) am 15. September standen die heimischen Gehölze im Mittelpunkt des öffentlichen Teils. Der Vorsitzende des VDF, Peter Selders, konnte dazu eine große Zahl der 97 Mitgliedsbaumschulen begrüßen.
Foto: VDF
- im innerstädtischen und -örtlichen Bereich sowie in Splittersiedlungen, Gebäuden zugeordneten Gärten und Wochenendhausgebieten,
- in Sportanlagen,
- in der Land- und Forstwirtschaft sowie
- auf Sonderstandorten des Straßenbegleitgrüns (unmittelbarer Straßenseitenraum, Mittel- und Trennstreifen, Lärmschutzwände, Steilwälle, Stützbauwerke).
Diese Genehmigungspflicht gilt erst ab dem 1. März 2020 uneingeschränkt.
Mit der Hersausgabe des Leitfadens ist die Arbeit des BUM beendet. Die entgültige Ausfertigung der Bestimmungen muss durch die Länder erfolgen – und hier gibt es noch einiges zu klären. So hat z.B. die Arbeitsgruppe die Empfehlung ausgesprochen, bundeseinheitlich eine Einteilung in 6 Gebiete zugrunde zu legen, während Bayern und Baden-Württemberg eine Erweiterung auf 9 Gebiete anstrebt, um die großen standörtlichen Unterscheide besser zu erfassen. Auch müssen die Länder klären, wer heimische Gehölze zertifiziert.
- In Nordrhein-Westfalen übernimmt der Forst diese Aufgabe.
- In Thüringen hat die Forstverwaltung die Bestände mit GPS kartiert und sie vergibt an Baumschulen die Koordinaten, wo geerntet werden kann.
Kontrolle
Nach den Vorstellungen des Leitfadens soll über einen einheitlichen Herkunftsnachweis eine lückenlose Kontrolle und Dokumentation über alle Stadien des Produktionsverlaufs gebietseigener Gehölze aus den Vorkommensgebieten des Leitfadens bzw. nach FoVG von der Ernte bis zum Endverbraucher erzielt werden. Der Nachweis soll durch eine Zertifikaterstellung eines unabhängigen Zertifizierers erfolgen. Mit dem RAL und dem BdB stellten sich auf der Mitgliedervesammlung zwei der möglichen Zertifizierer vor.
- Zertifizierung nach RAL: Nach den Bestimmungen der „GZ 244/7“ umfasst die Produktion gebietsheimischer Gehölze die Ausweisung von Beständen gebietsheimischer Gehölze und die Gewinnung von Saatgut aus diesen Beständen sowie die Lagerung, Aufbereitung und Aussaat dieses Saatguts, die Anzucht sowie die Bereitstellung und den ordnungsgemäßen Transport verkaufsfähiger Sortimente. Eine Autorisierung als Wildgehölzproduzent gemäß der RAL-Gütesicherung erfordert u.a. das Vorhalten eines Wildgehölzgrundsortiments von mind. 20 verschiedenen Baum- und/oder Straucharten, mind. 2 ha bepflanzte Anzuchtfläche in der Produktion sowie das Führen einer lückenlosen Dokumentation von der Saatguternte bis zum Verkauf. In die Prüfung mit eingeschlossen sind auch Mindeststandarts für die Betriebe wie z.B. personelle Anforderungen, Schutzausrüstung und Betriebsmittel.
- Zertifizierung nach ZgG: Der BdB hat für seine Mitglieder das ZgG-Zertifikat entwickelt. Danach müssen sich alle Betriebe zertifizieren lassen, die gebietseigene Gehölze produzieren und/oder vertreiben. Die Betriebe können sich bereits jetzt für eine Zertifizierung anmelden und nach erfolgreicher Prüfung auch damit werben. Der BdB will ein Zertifizierungssystem, das einfach und praxisgerecht ist. Es konzentriert sich deshalb nur auf die Prüfung der Bestände und überprüft nicht die Standards der Betriebe. Voraussetzung für die Zertifizierung nach ZgG ist die Nutzung des BdB-Artikelstamms Gebietseigene Gehölze „BaumschulKatalogStamm G“ (BKS G), die die BdB-Servicegesellschaft mbH (BSG) mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren anbietet.
- Neben RAL und ZgG werden weitere Zertifizierungssysteme angeboten wie z.B.
- das Zertifikat „Autochthone Gehölze“ der Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg (EZG) und der Erzeugergemeinschaft für autochthone Baumschulerzeugnisse in Bayern (eab),
- das Zertifikat „Standortheimische Gehölze“ der Erzeugergemeinschaft für standortheimische Baumschulerzeugnisse w.V. (EsB) und
- das Qualitätszeichen „Gebietsheimisches Gehölz – pro agro“ vom Verein zur Förderung gebietsheimischer Gehölze im Land Brandenburg e.V.
In der Diskussion
Kritisiert wurden vor allem die mit der Zertifizierung einhergehenden Kosten. Diese betragen z.B. beim ZgG für BdB-Mitgliedsbetriebe 1 120 €/Jahr und für Nichtmitglieder 2040 €/J. Hinzu kommen noch die alle zwei Jahre fällige Betriebsprüfung mit einem Stundensatz von 175 €. Für Forstbaumschulen, die die Anzucht von Gebietseigenen Gehölzen nur als Ergänzung ihres Angebots betreiben wollen, würden sich diese Kosten nicht rechnen. Offen geblieben seien bisher auch die Fragen:
- Wer überprüft die Prüfer?
- Welche Herkünfte können in Gebieten ohne ausgewiesene Erntegebiete angeboten werden?
- Welches Saatgut sollen die Baumschulen jetzt kaufen, wenn die Gebiete noch nicht endgültig festgelegt sind (6 oder 9 Herkunftsgebiete in Deutschland)?
- Ist ein 2-jähriger Kontrollrhythmus praxisgerecht, wenn dadurch 1-jährige Sämlinge nicht überprüft werden?
- Lassen sich die hohen Kosten der Saatguterzeugung über den Preis decken?
Über Erfahrungen mit dem Saatgutanbau sowie der Pflege, Ernte und Lagerung von Haselnüssen informierte Carola Nitsch vom Gartenbauzentrum Bayern Mitte. Sie verwies dabei auch auf die Schwierigkeiten der Ausweisung von gebietsheimischen Erntebeständen für die Haselnuss. Seit 1993 wurden in Süddeutschland die ersten Haselnussertragsanlagen gepflanzt mit dem Ziel, Haselnüsse für den einheimischen Markt zu produzieren. Ab 1998/99 wurden die ersten kleinen Ernten dieser Anlagen als Saatnüsse für den deutschen Baumschulmarkt verkauft, da die Chargen für den industriellen Absatz noch zu klein waren. Haselnusssträucher aus Absaaten werden zumeist im Straßenbegleitgrün und bei der Flurbereinigung für Hecken- und Waldrandpflanzungen verwendet. Somit ist ein Großteil der in den letzten 10 bis 15 Jahren gepflanzten Beständen aus Absaaten von Kulturhaselnüssen entstanden. Für die Gewinnung der gebietseigenen Herkünfte von Haselnüssen müssen die Mutterpflanzen daher sorgfältig auf die tatsächliche ursprüngliche Herkunft hin ausgewählt werden. Denn außer den gebietsfremden Sorteneigenschaften (Italien, Südfrankreich, Spanien, USA) können auch aggressive Infektionen mit eingeschleppt worden sein. So befällt die Bakteriose Xanthomonas arboricola pv. corylina auch gesunde Pflanzen und kann diese zum Absterben bringen. Dieser Erreger ist sowohl in einigen Haselnussanlagen in Süddeutschland als auch in Hecken- und Gartenbeständen nachgewiesen worden.
Bernd-Gunther Encke

































